Aktueller Tipp

Unfallverhütung im Verein: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen!


Kontrolle mit BGV A3 kann vor Schadensersatzansprüchen schützen

Die BGV A3 Prüfung ist die geprüfte Sicherheit der Elektroinstallation und Elektrogeräte. Den Sportbund Pfalz erreichte die Anfrage, ob auch Sportvereine dieser gesetzlichen Regelung unterliegen. Die Nachfrage bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) Bezirksverwaltung in Mainz ergab ein klares „Ja!“.

Es ist in der Tat so, teilt die VGB dem Sportbund mit, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ortsfeste und ortsveränderliche) in regelmäßigen Abständen durch einen Fachmann (Elektrofachkraft) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Rechtliche Grundlage ist die BVG A3, in der die Prüffristen verankert sind. Die Prüfungen sind durch den „Unternehmer“ zu veranlassen. Im Sportverein ist das in der Regel der Vorstand; er überträgt diese Unternehmerpflicht auf eine fachkundige Person/Firma, die dann für die Prüfungen die volle Verantwortung übernimmt. Werden diese Prüfungen nicht durchgeführt und es kommt zu einem Elektrounfall mit Körperschaden, wird der Unternehmer zur Verantwortung gezogen.


Was untersucht die BGV A3 Prüfung?

Unter anderem werden geprüft: Elektroinstallationen, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschaler, Personenschutzautomaten, Schutzeinrichtungen in der Verteilung etc. Außerdem ortsfeste elektrische Geräte oder elektrobetriebene Maschinen wie z. B. Herde, Kopierer, Aktenvernichter, Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, TV, Hifi, Video.

Aber auch Kontroll- und Sicherheitssysteme werden kontrollierte, ebenso Konferenztechnik, Präsentationstechnik oder Arbeitsplatzbeleuchtung.
(Hinweis: Die Aufzählung ist lediglich eine Auswahl, die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der BGV A3).


Welche Sicherheit bietet die BGV A3 Prüfung?

Wenn nichts zu beanstanden ist, so gibt die BGV A3 Prüfung die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. So schützt die Prüfung im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer. War nicht alles in Ordnung, so gibt die BGV A3 Prüfung in jedem Fall die Gewissheit, dass alle Fehler aufgedeckt wurden. Sind diese Fehler, die aus dem Prüfprotokoll hervorgehen, durch einen Fachmann behoben, so ist man ebenfalls wieder gegen eventuelle Schadensersatzansprüche geschützt.


Wie oft muss ich die BGV A3 Prüfung machen lassen?

Das hängt ganz davon ab, ob es sich um ortsfeste oder ortsveränderliche Geräte handelt. Im privaten Bereich sollten ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr, einer Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte vor allem im gewerblichen Bereich.

Deshalb der Sportbund-Tipp: Nehmen Sie sich der Sache an, sprechen Sie mit einer Fachkraft oder mit einer Fachfirma. Diese werden Sie ausführlich auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen und Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein.

 

Die BG-Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ können Sie hier downloaden.