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Martin Schwarzweller
Geschäftsführer Sportbund Pfalz
VBG, GEMA, Vereinsrecht, Sportförderungsgesetz
T 0631.34112-21
E Martin.Schwarzweller@Sportbund-Pfalz.de
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) muss jeder Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik nachgehen und prüfen, ob Vergütungsansprüche zu stellen sind.
GEMA ist die ”Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. Sie ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Wahrnehmungsgesetzes und hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins Kraft staatlicher Verleihung (§ 22 BGB) mit Sitz in Berlin.
Aufgrund eines Vertrages zwischen der GEMA und dem Deutschen Sportbund (DSB) zahlen die Sportvereine pro Mitglied im Jahr 0,07 € über den Sportbund Pfalz an die GEMA. Mit dieser Pauschale sind u. a. folgende Veranstaltungen mit Musik nicht anmeldepflichtig soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten:
weitere Informationen erhalten Sie hier:
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigunsgrechte) hat zum 1. Januar 2011 eine Reihe von Erhöhungen in ihren Tarifen vorgenommen. Die GEMA gewährt aber Sportvereinen wie schon in den Vorjahren einen Nachlass. Die Vergütungssätze bei Sportveranstaltungen mit Musikaufführungen werden nach der Gesamtbesucherzahl berechnet. Erfolgt bei Sportveranstaltungen lediglich eine musikalische Umrahmung gelten folgende Sätze:
Diese Tarife gelten nur bei Abrechnung anmelde- und gebührenpflichtiger Musikaufführungen.
sowie das
Anmeldeformular für Ihre Veranstaltung
(eventuell längere Ladezeit) auf der Homepage der GEMA.