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Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Verletzten dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder auf die Richtigkeit einer Erklärung vertraut.
Kurz gesagt: Der Verein ist versichert, wenn der Vorstand, z. B. der Kassenwart, Geld unterschlägt. Also bei:
Dabei gelten folgende Versicherungssummen:
Verein:
7.750 Euro
Fachverband: 25.750 Euro
Sportbund: 51.250
Euro
Meldung: Bitte sofort das Versicherungsbüro
informieren. Sie erhalten dann eine Schadensanzeige zur Vertrauensschadensversicherung. Bitte beachten Sie, dass Sie den Schaden auch
dann sofort melden, wenn der Verursacher noch bei der Staatsanwaltschaft
angezeigt werden muss, denn bei verspäteter Meldung besteht kein Versicherungsschutz.