Von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und der Sportministerkonferenz (SMK) in Sachen Energiekrise, vom 2. November, profitieren auch die pfälzischen Sportvereine und -verbände.

Bei der MPK wurde beschlossen, dass zum 1. März 2023 eine Gaspreisbremse eingeführt wird – angestrebt mit Rückwirkung zum 1. Februar 2023. Sie gilt bis April 2024 für Gas- und Fernwärme – und zwar auch für Sportvereine. Die regelmäßige monatliche Entlastung, orientiert sich an 80 % des Vorjahresverbrauches. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde gelegt wurde. Dabei wird der Gaspreis auf 12 Cent/kwh und die Fernwärme auf 9,5 Cent/kwh gedeckelt. Zusätzlich wird der Bund zur schnellen Unterstützung im Rahmen einer (automatisch erfolgenden) Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme vollständig übernehmen.

Ab 1. Januar 2023 soll zudem eine Strompreisbremse weitere Entlastung bringen. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent/kwh gedeckelt werden. Auch die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich an einem Grundkontingent in Höhe von 80 % der Jahresverbrauchsprognose. Für eine sogenannte Härtefallregelung sieht der Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu zwölf Milliarden Euro vor. Geplant sind Hilfsprogramme für Bereiche, in denen trotz Gas- und Strompreisebremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Die FAQ zum Energieentlastungspaket finden Sie hier.