Mit dem Ziel, nach der Corona-Pandemie unter anderem wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, haben der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesministerium des Innern (BMI) das Programm »ReStart – Sport bewegt Deutschland« ins Leben gerufen. Dieses wird mit 25 Millionen Euro vom BMI gefördert und die beiden Säulen »Sporttage sind Feiertage« sowie »Sportvereinsschecks« wurden nun jeweils verlängert.

Weiterhin Sportvereinsschecks verfügbar – Download bis 31. Oktober 2023 möglich
Seit dem 24. Januar 2023 stehen auf der DOSB-Webseite sportnurbesser.de 150.000 Sportvereinsschecks, im Wert von je 40 Euro, für Privatpersonen zum Download zur Verfügung. Mit diesen sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung begeistert werden. Es wurden bereits über 110.000 neue Vereinsmitglieder durch die Nutzung von Sportvereinsschecks gewonnen und aktuell stehen noch rund 40.000 weitere Schecks zur Verfügung. Um noch mehr Menschen für eine Vereinsmitgliedschaft zu begeistern, können die Sportvereinsschecks bis einschließlich 31. Oktober 2023 heruntergeladen werden. Die Vereine können die Sportvereinsschecks noch bis zum 15. November 2023 über das Förderportal einlösen.

Sporttage sind Feiertage: Finanzielle Unterstützung für Vereinsevents und Kooperationen – ab sofort für Maßnahmen bis zum 18. Dezember 2023
Seit 26. Januar 2023 können Vereine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Mit dem Geld können Veranstaltungen, Kooperationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte finanziert werden, um neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen. Vereine können nun auch Anträge im Förderprogramm Sporttage sind Feiertage für Maßnahmen stellen, die bis zum 18. Dezember 2023 andauern. Die Förderkriterien sind unverändert. Für die Antragsprüfung werden aktuell ca. 4 Wochen seitens DOSB benötigt.

Weitere Informationen zum ReStart-Programm finden Sie hier.