Trainingseinheiten dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler*innen und Betreuer*innen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist. Zudem müssen besonders strenge Hygieneanforderungen eingehalten werden.
Mannschaften der 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Herren wird der Trainings-, Wettkampf- und Spielbetrieb abweichend von den übrigen Bestimmungen der Verordnung gestattet. Allerdings nur dann, wenn die organisatorischen, medizinischen und hygienischen Vorgaben des von der Task Force „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball” der Deutschen Fußballliga (DFL) erstellten Konzepts für Trainings- und Spielbetrieb umgesetzt werden.
Mit der Regelungen der neuen Landesverordnung soll Bewegung auch in Zeiten der Einschränkung vorrangig bei Outdoor-Sportarten ermöglicht werden. Weiterhin nicht möglich ist der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind. Geschlossen bleiben müssen auch Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Wellnessanlagen oder Badeseen.
Der Landessportbund RLP rät Vereinen und Verbänden, sich weiterhin detailliert mit den zehn Leitplanken des Sports und den sportartspezifischen Konzepten der Spitzenverbände auf Bundesebene auseinanderzusetzen.
- Hier finden Sie die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung. Für den Sport besonders relevante Passagen sind gelb markiert (© LSB RLP)