Zuschüsse im Rahmen der Kampagne #Comeback der #Bewegung

#Comeback der #Bewegung – Förderung für Aus- und Fortbildungen von Übungsleiter-/Trainer*innen auch 2023 

Die Förderung für Aus- und Fortbildungen von Übungsleiter*innen/Trainer*innen (Baustein II) wird auch 2023 fortgeführt. Konkret beinhaltet dieser die folgenden Fördermöglichkeiten für Vereine:

  • Bildungsfonds: Erstattung der Auslagen für Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung sowie Rezertifizierung von Übungsleiter-/Trainerlizenzen C und B (bis zu 500 Euro) sowie für Fortbildungen zum Lizenzerhalt (bis zu 100 Euro). Die Bildungsmaßnahme muss zwischen dem 01.06.2022 und 31.12.2023 absolviert worden sein.
  • Freiwilligendienst: Vereine, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst anerkannt sind und eine FWD-Stelle zwischen 01.06.2022 und 31.12.2023 mindestens sechs Monate besetzt haben, erhalten eine pauschale Sonderförderung von 1.000 Euro pro Freiwilligen.

Alle Infos, Anträge und Materialien sind auf der Webseite zur Kampagne unter www.comeback-rlp.de zu finden.