Die GEMA und der DOSB haben sich auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Der Pauschalvertrag hat eine lange Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass sowohl Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden als auch dass Sportvereine zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen können.
Der neue Pauschalvertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 geschlossen und gilt für die Landessportbünde des DOSB und deren Mitglieder. Damit profitieren rund 86.000 Sportvereine in den nächsten vier Jahren von der Vereinbarung, die eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Nutzung von Musik im Trainings- und Veranstaltungsalltag, von der musikalischen Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainingsangeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen, regelt. Der Pauschalvertrag sichert zugleich, dass Komponist*innen, Textautor*innen und Musikverleger*innen für den Einsatz ihrer Werke fair und zügig vergütet werden. Die anfallenden Kosten des Vertrags werden vom DOSB auf die Landessportbünde umgelegt. Nach intensiven Verhandlungen konnte im Oktober 2025 eine Einigung erzielt werden. Der Pauschalvertrag 2026 – 2029 wurde über mehrere Monate von einer Delegation der Landessportbünde und des DOSB mit der GEMA verhandelt.
Die Zahlen im Überblick:
• Bisheriger Beitrag: 12,84 Cent pro Mitglied
• Ab 2026: 16,80 Cent pro Mitglied
• Bis 2029: 21,35 Cent pro Mitglied
Hier finden Sie ein Kommentar zur Verlängerung des Pauschalvertrages von LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Kloth.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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