Versicherungen

Generali Deutschland Versicherung AG und Sport in der Pfalz

Die Generali Deutschland Versicherung AG, ehemals AachenMünchener Versicherung AG, ist seit mehr als 70 Jahren der Partner der Vereine und Fachverbände im Sportbund Pfalz.Bereits im Jahr 1937 wurde der erste Sportverein in der Pfalz versichert. Seit 1949 besteht der Sportversicherungsvertrag mit den beiden Sportbünden. In den vergangenen 70 Jahren wurde sehr viel im Sportversicherungsvertrag geändert. Die ehemals AachenMünchener war dabei immer am Puls der Zeit, denn die Leistungen wurden ständig an die Anforderungen angepasst. Diese Kontinuität spiegelt sich in einem sehr fairen und vertrauensvollen Umgang zwischen den Vertragspartnern – den Vereinen, den Sportbünden und der Generali Deutschland Versicherung AG – wieder.
Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit zeigt sich auch in der stetigen Anpassung der Versicherungsleistungen. Im Jahr 1949 betrug die Invaliditätsentschädigung maximal 15.000,00 DM – heute werden bis zu 150.000,00 € im Vollinvaliditätsfall ausgezahlt.

Hier finden Sie die wichtigsten Downloads im Überblick:

Versicherungsprämie zur Sportunfall- und Haftpflichtversicherung/je Vereinsmitglied

(inkl. der jeweils geltenden Versicherungssteuer, 19 %):
Erwachsene 2,62 €
Jugendliche 2,13 €
Kinder 0,46 €
Die Generali Deutschland Versicherung AG stellt jährlich Beitragsrechnungen, die Zahlung erfolgt an die Versicherungsgesellschaft.

Aktuell: Ukrainische Kriegsflüchtlinge – Versicherungsschutz im Rahmen der Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Vereine im Sportbund Pfalz und Sportbund Rheinhessen

Sportversicherungsvertrag der Generali Deutschland Versicherung AG

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten Versicherungsschutz, auch wenn sie kein Mitglied im Verein sind. Der Versicherungsschutz deckt die Teilnahme am Sport- und Vereinsbetrieb ab (z. B. als Teilnehmer am Sportangebot, Helfer bei ehrenamtlichen Tätigkeiten im Verein oder für, vom Vorstand mit Aufgaben beauftrage Personen). Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Vereine spezielle, sportbezogene Aktivitäten für Flüchtlinge anbieten.

Diese zusätzliche Absicherung ist für die Vereine kostenlos und gilt für das gesamte Jahr 2023. Eine zusätzliche Anmeldung oder Erfassung der Personen ist nicht erforderlich.

Unfall oder Schadenfall - was nun?

Unfälle und Schadenfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadenregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren.

Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes Pfalz für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben.

Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der Generali Deutschland Versicherung AG zu melden ist:

WANN melden?

1. Tödlicher Unfall
Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag.

2. Sonstige Schadensfälle
Unverzüglich nach Schadeneintritt.

3. Kfz-Schäden
Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter 1.000,00 € muss kein Sachverständiger der Generali Deutschland Versicherung AG hinzugezogen werden). Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 01.01.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.

 

WIE melden?

1. Tödlicher Unfall
Telefonisch bei der Generali Deutschland Versicherung AG, T 0721.9342-6942, Postfach 4349, 76028 Karlsruhe.

2. Sonstige Unfälle
Schriftlich mit Unfallmeldekarte. Unfallmeldekarten sind über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz, Paul-Ehrlich-Straße 28 a, 67663 Kaiserslautern, zu erhalten bzw. hier auszudrucken oder herunter zu laden.

3. Haftpflichtansprüche
Schriftlich, formlos.

4. Zusatzhaftpflicht PKW (wenn abgeschlossen)
Bei Schäden telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz, T 0631.34112-28, eine Schadenanzeige anfordern.

Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig:

  • Genaue Bezeichnung des Vereins
  • Schadentag
  • Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges
  • Name des Fahrzeughalters
  • Wo steht das Fahrzeug – wo kann es besichtigt werden?
  • Geschätzte Reparaturkosten
Achtung: Ohne Genehmigung der Generali Deutschland Versicherung AG darf kein Sachverständiger beauftragt werden. Es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen. Zu jedem Unfall muss die Polizei hinzugerufen werden.

5. Rechtsschutz
Schriftlich, formlos.

 

WAS melden?

1. Bei der ersten Meldung
Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).

2. Allgemein
Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.

3. Unfalltod
Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.

4. Unfall-Invalidität
Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 30 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.

5. Krankenhaustagegeld
Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob
dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.

 

WO melden?

Generali Deutschland Versicherung AG
Postfach 4349
76028 Karlsruhe
T 0721.9342-6942
Herr Dirk Trendler, dirk.trendler@generali.com
Herr Peter Kobel, peter.kobel@generali.com
montags – freitags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr

Sportbund Pfalz
Versicherungsbüro
Paul-Ehrlich-Straße 28 a
67663 Kaiseslautern
T 0631.34112-28
info@sportbund-pfalz.de
dienstags von 9:00 bis 16:00 Uhr

Unfallversicherung

Invalidität

Wird ein Körperteil durch einen Sportunfall beeinträchtigt, so erfolgt eine Kapitalleistung.
Invaliditätsgrundsumme: 35.000,00 €; bei Vollinvalidität: 150.000,00 €

Der Sportunfall muss unverzüglich mit spezieller Unfallkarte beim Versicherungsbüro gemeldet werden.
Invaliditätsansprüche müssen innerhalb von 30 Monaten schriftlich an das Versicherungsbüro gestellt werden.

 

Tödliche Unfälle

Versicherungssumme bis 25.000,00 €
Meldung sofort telefonisch oder per Fax.

 

Brillenschäden

Höchstzuschuss bis 150,00 €
Meldung mit Unfallmeldekarte.

 

Verletztenhilfe

Für Gehalts- und Lohnempfänger sowie Hausfrauen 1.000,00 € je Schadenfall, wenn die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit durch den Sportunfall länger als 180 Tage ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu 100 % ununterbrochen beeinträchtigt war.
Meldung mit Unfallmeldekarte.

 

Nachhilfeunterricht

Kann ein Schüler aufgrund eines Sportunfalls länger als 4 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung von bis zu 50,00 € pro Tag, maximal 1.000,00 €.
Meldung mit Unfallmeldekarte.

Haftpflichtversicherungen

Sporthaftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus seiner satzungsgemäßen Tätigkeit. Außerdem ist der Verein u.a. versichert als Haus- und Grundbesitzer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Vereinshäusern, Turnhallen, Sportplätzen, Restaurantbetrieben in eigener Regie.

Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus der Beteiligung an Vereinsveranstaltungen und der satzungsgemäß bestellten Aufsichtspersonen (z. B. Übungsleiter).
Deckungssumme: 7.500.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, 50.000,00 € für Vermögensschäden.

 

Bauherrenhaftpflicht

Bei Um- und Neubauten besteht bei Baukosten bis zu 500.000,00 € Versicherungsschutz, bei höheren Kosten muss die Differenz nachversichert werden.

 

Schlüsselverlust-Versicherung

Werden Schlüssel von kommunalen Sportstätten verloren, wird der Austausch der Schließzylinder bis zu einer Höhe von 10.000,00 € übernommen (10 % Eigenbeteiligung, mindestens 100,00 €).
Meldung mit Haftpflicht-Schadenanzeige.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Rechtsstreitigkeiten auftreten und ein Anwalt benötigt werden, besteht Versicherungsschutz bis zu 100.000,00 € für folgenden Rechtsstreitigkeiten:

  • Schadenersatz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
  • Arbeitsrechtschutz: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
  • Grundstückseigentum und Miete: für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten
  • Strafrecht: für gerichtliche Entscheidungen
  • Sozialrecht: für gerichtliche Streitigkeiten
  • Vertragsrecht: für gerichtliche Streitigkeiten

Meldung: mit Schriftwechsel (Kopie) des Gegners

Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Verletzten dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder auf die Richtigkeit einer Erklärung vertraut.
Kurz gesagt: Der Verein ist versichert, wenn der Vorstand, z. B. der Kassenwart, Geld unterschlägt.

Also bei:

  • vorsätzlich unerlaubter Handlung der Vertrauenspersonen z. B. Unterschlagung oder
  • Schäden ohne Verschulden der Vertrauensperson, z. B. Beraubung

Dabei gelten folgende Versicherungssummen:
Verein: 7.750,00 €
Fachverband: 25.750,00 €
Sportbund: 51.250,00 €

Meldung: Bitte sofort das Versicherungsbüro informieren. Sie erhalten dann eine Schadensanzeige zur Vertrauensschadensversicherung. Bitte beachten Sie, dass Sie den Schaden auch dann sofort melden, wenn der Verursacher noch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden muss, denn bei verspäteter Meldung besteht kein Versicherungsschutz.

PKW-Zusatzversicherung

Die PKW-Zusatzversicherung deckt Schäden an Fahrzeugen der Mitgliedern bei Fahrten ab, welche diese im Auftrag des Vereins unternehmen (Vollkasko).
Es besteht Versicherungsschutz bis zu 75.000,00 €.

Es gibt 2 Formen der Zusatzversicherung:

Normalschutz:

Versicherte Fahrten im Zusammenhang mit folgenden Veranstaltungen:

  • Wettkampf und Training
  • Sportliche Repräsentation des Vereins
  • Sitzungen der Vereinsgremien (Vorstandssitzungen etc.)
  • Jugendfreizeiten
  • Unterhalts- und Pflegearbeiten am Vereinsheim

Topschutz:

Beinhaltet den Normalschutz sowie

  • Besorgungsfahrten
  • Jedermannveranstaltungen

Meldung: über Schadenanzeige.

Schnuppertraining für Nichtmitglieder

Was muss der Sportverein bei „Schnupperern“ tun?

Der Verein muss den Trainingsstart intern dokumentieren, damit er im Schadenfall den Zeitraum nachweisen kann.

Wie lange besteht Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder endet 4 Wochen nach der erstmaligen Teilnahme an einer Übungsstunde,
denn in der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages sind Nichtmitglieder mitversichert, die eine Mitgliedschaft in einem Verein im
Sportbund Pfalz anstreben und hierzu dort probeweise an Übungsstunden teilnehmen.

Zusatzversicherungen

Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Ist der Verein Eigentümer von Halle oder Vereinsheim und werden diese zu nichtsatzungsgemäßen Veranstaltungen vermietet (z. B. Hochzeitsfeiern, etc.), muss eine zusätzliche H+G Haftpflicht abgeschlossen werden.
Beantragung: über das Versicherungsbüro

 

Veranstalter-Haftpflicht

Über den Rahmenvertrag sind alle satzungsgemäßen Veranstaltungen versichert. Werden vom Verein nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen (Kerweausschank, Stand beim Weihnachtsmarkt etc.) durchgeführt, muss eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

Die Prämie beträgt je Veranstaltung 40,00 € netto.
Beantragung: schriftlich formlos vor der Veranstaltung an das Versicherungsbüro

 

Unfallversicherung für Nichtmitglieder

Führt ein Verein Sportveranstaltungen durch, an denen Nichtmitglieder teilnehmen, wie zum Beispiel Jedermannturniere, können diese unter Ausschluss des Wegerisikos versichert werden.

Die Prämie beträgt 1,00 € pro Sportler.
Beantragung: mittels Turnierplan an das Versicherungsbüro

Nehmen Nichtmitglieder über einen längeren Zeitraum an Veranstaltungen (Kurse) des Vereins teil, können diese gegen einen Betrag von 2,50 € versichert werden.
Meldung: über eine Namensliste vor Beginn des Kurses an das Versicherungsbüro

 

Zusatzversicherung für mehrtägige Kurse/Veranstaltungen für Nichtmitglieder

Nichtmitglieder, die über einen bestimmten Zeitraum an Kursen oder Veranstaltungen der Vereine teilnehmen können über diese Zusatzversicherung
abgesichert werden.
Zur Förderung neuer Aktivitäten in den Vereinen besteht dieser Versicherungsschutz bis zum Jahresende 2021 ohne weitere Voraussetzung und ohne
zusätzlichen Beitrag über den bestehenden Versicherungsschutz der Vereine.

Meldung: über eine Namensliste vor Beginn des Kurses / vor der Veranstaltung an das Versicherungsbüro