Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Gesetzliche Unfallversicherung für Sportvereine
Die Übungsleiter, die ohne Entgelt bzw. bis zu einer Aufwandsentschädigung von 3.000,00 € im Jahr für den Verein tätig sind, sind über eine Pauschalzahlung – vom Verein an den Sportbund Pfalz – von derzeit 0,28 € pro Jahr und Mitglied abgedeckt und somit gesetzlich unfallversichert. Ansonsten werden die Vereine einzelveranlagt und erhalten je nach Lohnsumme und Gefahrentarif eine Beitragsrechnung.
Hier finden Sie die Broschüre „Informationen für Sportvereine“ und das Merkblatt „Gesetzliche Unfallversicherung bei Eigenbaumaßnahmen der Sportvereine“ .
Freiwillige Unfallversicherung – zusätzlicher Schutz für ehrenamtliche Vorstände und Beauftragte in Sportvereinen und Sportverbänden über die VBG
Diese Unfallversicherung kann freiwillig für nach Satzung gewählte ehrenamtliche Vorstände und auch für die Vereinsmitglieder abgeschlossen werden, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Vorstandes im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sind. Dies sind leitende, planende und organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden.
Beauftragte Ehrenamtsträger in diesem Sinne können z. B. sein: Die dem Sportverein zugehörenden Mitglieder mit einer Funktion als Schieds-, Kampf- oder Linienrichter, Tätigkeiten als Projektbeauftragter o. ä.
Versicherungsleistungen
Der Versicherungsschutz der freiwilligen Unfallversicherung über die VBG entspricht uneingeschränkt dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie z. B.
– Rehabilitation
– Wiedereingliederungshilfen
– Verletztengeld, Übergangsgeld
siehe auch www.vbg.de
Wie kann der Verein die freiwillige Unfallversicherung abschließen?
Vereine und regionale Fachverbände senden folgendes Formular an den Sportbund Pfalz: Anmeldeformular.
Vereine, die bereits in der Vergangenheit diese Unfallversicherung für ihren Vorstand abgeschlossen haben, können diese auf Wunsch mit dem neuen Anmeldeformular für die Beauftragten erweitern.
Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt 4,70 €. Der Beitrag wird im Rahmen der Bundesbeitragsrechnung bei Ihnen abgebucht. Da die Beiträge im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben werden, greift die Beitragsanpassung auf dann 4,95 € pro versicherter Person erst mit der nächsten Mitgliedsrechnung im Jahr 2025. Die betroffenen Vereine und Verbände werden nochmal separat mit einem Anschreiben informiert.