GEMA – Sport und Musik

Was ist die GEMA und was macht sie?

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem vom Kundencenter:

GEMA
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Gesamtvertrag zwischen der GEMA und dem DOSB

Schon seit vielen Jahren besteht zwischen der GEMA und dem DOSB ein Gesamtvertrag, der immer wieder neu verhandelt und aktualisiert wird.

Dieser Gesamtvertrag regelt:
Jeder Sportverein, der dem Sportbund Pfalz angeschlossen ist, zahlt eine Pauschale von 0,08 € pro Mitglied und Jahr über den Sportbund Pfalz/DOSB an die GEMA. Viele gängige Veranstaltungen, die das Jahr über in den Vereinen stattfinden, sind damit bereits abgegolten (s. Punkt „Abgegoltene Veranstaltungen“).
Für die wenigen Veranstaltungen, die doch noch bei der GEMA angemeldet werden müssen, gewährt die GEMA einen Nachlass von 20 %. (s. Punkt „Nachlass für angemeldete Veranstaltung“).

Abgegoltene Musiknutzungen

Durch die mit dem Mitgliedsbeitrag gezahlte Pauschale der Mitglieder des Sportbundes Pfalz sind bereits eine Vielzahl von Musiknutzungen abgegolten und müssen nicht mehr bei der GEMA angemeldet werden.

Die Übersicht über die abgegoltenen Musiknutzungen finden Sie hier.

Welche Veranstaltungen müssen bei der GEMA angemeldet und bezahlt werden?

Leider ist die Abgeltung sämtlicher Musiknutzungen der Vereine nicht finanzierbar. Aus diesem Grund müssen grundsätzlich gesellige Veranstaltungen mit Musiknutzung, die nicht ausdrücklich in der Zusatzvereinbarung erwähnt (s. „Abgegoltene Veranstaltung“) sind, angemeldet werden, wie z. B. Sportlerball, Fastnachtsveranstaltungen, Discos, Tanztee und Bunte Nachmittage. Außerdem werden bestimmte Veranstaltungen bei der Teilnahme von Nichtmitgliedern oder auch der Erhebung einer zusätzlichen Kursgebühr meldepflichtig. Meldepflichtig heißt dann auch, dass die GEMA die gemeldete Musiknutzung in Rechnung stellt.

Nachlass für angemeldete Veranstaltungen

Sofern die anmeldepflichtigen Veranstaltungen spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden, gewährt die GEMA den Sportvereinen einen Nachlass von 20 %.
Bei Live-Musikveranstaltungen muss jedoch innerhalb 8 Wochen nach der Rechnungsstellung (durch die GEMA) eine Musikfolge vorgelegt werden.
Bei nicht eingereichten Musikprogrammen entfällt die Hälfte des Nachlasses.

Anmeldeformular für Ihre Veranstaltung

Hier finden Sie das Anmeldeformular für Ihre Veranstaltung auf der Homepage der GEMA.

Musikfolge

Hier finden Sie das Formular zur Angabe der Musikfolge Ihrer Veranstaltung für die GEMA.

GEMA und virtuelle Trainingsangebote (im Zuge der Corona-Pandemie)

  • Für Inhalte mit Musik der Sportvereine auf Youtube und Facebook  entstehen Sportvereinen keine zusätzlichen Lizenzkosten. Andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten. Für das Streamen über Zoom muss hingegen eine Lizenzierung beantragt werden.
  • Sportvereine, die mit der GEMA Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen. Die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen –über das Procedere werden die Vereine gesondert informiert.
  • Sollten Sportvereine nach Corona ihr Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach unserem Tarif VR-OD-10.

Bei speziellen Fragen sollte immer eine Rückfrage bei der GEMA, Abteilung für Lizenzen „online“ unter E online@gema.de erfolgen.
Allgemeine Informationen zum Thema „Musik im Internet lizenzieren“ finden Sie online.