Übersicht aller Zuschüsse im sportjugendlichen Bereich

 

Für Aktionen und Tätigkeiten Ihres Vereins im Bereich der Sportjugend gibt es eine Vielzahl von Unterstützungen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten, welche wir für Sie übersichtlich nach verschiedenen Bereichen mit den passenden Ansprechpartner*innen aufgeteilt haben.

WER wurde gefördert?

Da wir keine Förderbescheide explizit verschicken, finden Sie hier eine Übersicht der bewilligten und ausgezahlten Förderungen aus dem aktuellen Jahr: Bewilligte Maßnahmen 2023. Herzlichen Glückwunsch an alle bezuschussten Vereine.

Seit 2017 fördern wir zudem Kinder- und Jugendfreizeiten unserer Vereine aus haushaltseigenen Mitteln mit unserem Sonderzuschuss für Freizeiten mit und ohne Übernachtungen 2023. Die Kriterien für diesen Zuschuss legt der Vorstand der Sportjugend Pfalz jährlich fest. Aufgrund der geringeren Anzahl an Maßnahmen wie in den Vorjahren, konnten wir erfreulicherweise 2021 wie in 2020 komplett alle Vereins-Freizeiten – auch Tagesmaßnahmen – bei diesem Sonderzuschuss berücksichtigen.

Möchten Sie die Förderung der letzten Jahre nachverfolgen, finden Sie die entsprechenden Auflistungen hier.

HINWEIS:

Europäische Mittel, Bundesmittel und Landesmittel schließen sich aus (Doppelförderung).

Werden also beispielsweise Fördermittel vom Bund gewährt, darf die gleiche Maßnahme zusätzlich weder Europäische Mittel noch Landesmittel erhalten. Eine weitere Förderung über die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie gegebenenfalls der Verbandsgemeinden ist hingegen zulässig.

 

Einen Überblick über mögliche Zuschüsse sowie die genauen Richtlinien – teilweise mit Antragsformularen – finden Sie in unserer kleinen Hilfe für die Jugendleitung. Nähere Informationen erhalten Sie natürlich auch auf unserer Geschäftsstelle.

Auszeichnungen & Preise

AOK-Gesundheitspreis "Jugend und Sport" - 500 € für die Gewinner

Der AOK-Gesundheitspreis „Sportjugend Pfalz“ unterstützt die sportliche Jugendarbeit der pfälzischen Sportvereine. Er ist eine Gemeinschaftsaktion der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und der Sportjugend Pfalz und wird alle 3 Monate verliehen. Einsendeschluss für den AOK-Gesundheitspreis „Sportjugend Pfalz“ ist jeweils der 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11. des laufenden Jahres. Die Ehrung findet zeitnah möglichst im Verein statt. Der Termin der Preisübergabe wird mit der AOK kurzfristig festgelegt.

Bewertet werden allerdings weniger sportliche Erfolge als vielmehr das komplette Bewegungsangebot, das die Gesundheit stärkt, soziales Lernen fördert und gesellschaftliche Werte vermittelt. Dieses Vereinsengagement fördert die AOK mit 500 Euro für den Verein.

Hier finden Sie:

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Pfalzpreis "Jugend und Sport" - 1.000 € für die Sieger

Die Jugendarbeit der pfälzischen Sportvereine wird nach wie vor belohnt. Dank der Unterstützung durch den Bezirksverband Pfalz führt die Sportjugend Pfalz auch weiterhin den Pfalzpreis „Jugend & Sport“ durch. Bewerbungen sind jederzeit formlos ab sofort möglich!

Was ist der Pfalzpreis?
Der Pfalzpreis „Jugend & Sport“ dient der Förderung der allgemeinen Jugendarbeit in unseren fast 2.000 pfälzischen Sportvereinen. Die Sportjugend Pfalz als Jugendorganisation des Sportbundes Pfalz hat diesen Wettbewerb initiiert, damit die vorbildliche Jugendarbeit in den Sportvereinen stärker in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Der Pfalzpreis wird alle 2 Jahre verliehen.

Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Sportvereine im Bereich des Sportbundes Pfalz mit ihren Jugendabteilungen.

Wie bewirbt man sich?
Füllen Sie einfach den Bewerbungs- bzw. Fragebogen aus. Er enthält viele Anregungen und Tipps unserer Bewertungskriterien. Beschreiben Sie zudem Ihre Jugendarbeit (Sportangebote, allgemeine Jugendarbeit mit jugendpolitischen Aktivitäten, Freizeiten usw.) und stellen Sie Ihre Highlights des letzten Jahres aus Ihrem „außersportlichen“ Programm auf etwa 1 bis 2 DIN-A4-Seiten dar. Belegen Sie diese vielleicht mit einem Pressebericht und/oder einigen Bildern.

Was wird bewertet?
Bewertet werden weniger sportliche Erfolge sowie Titel und Meisterschaften, vielmehr geht es um die Jugendaktivitäten auch „außerhalb“ der Sportstätten (Spielfeste, Freizeiten, jugendpolitische Aktionen, Internationales u.v.m.).

Was gibt es zu gewinnen?
Je 1.000 € für die 5 Pfalzpreis-Sieger
, gestiftet vom Bezirksverband Pfalz. Eine unabhängige Jury bewertet die besten Einsendungen. Darüber hinaus gibt es weitere Sportjugend-Sonderpreise gestiftet durch die Sportjugend-Pfalz.

Sportjugend-Sonderpreise
Zusätzlich zu den Pfalzpreisen des Bezirksverbands vergibt die Sportjugend Pfalz noch ihre Sportjugend-Sonderpreise im Gesamtwert von etwa 4.000 € an Vereine mit einem guten Nachwuchskonzept.

Einsendeschluss?
Einsendeschluss für Pfalzpreise und Sportjugend-Sonderpreise ist der 15. April 2023.

Wann werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner werden nach Einsendeschluss im Rahmen einer Jurysitzung ermittelt.

Wann erfolgt die Preisverleihung?
Die zentrale Abschlussveranstaltung findet am 24. Juni 2023 im Holiday Park statt. Hierzu werden alle teilnhmenden Vereine explizit eingeladen.

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Ferien | Freizeit | Spielfeste

Zuschüsse für Freizeiten in Ihrem Verein

Nahezu jeder Verein führt mit seinen Kindern und Jugendlichen Freizeiten und Zeltlager im In- und Ausland durch. Für diese Maßnahmen der „sozialen Bildung“ können Sie Zuschüsse beantragen. Maßgebend für die Bezuschussung ist die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien (z.B. Dauer der Maßnahme und Alter der Teilnehmer) der jeweiligen gewährleistenden Stelle.

Grundsätzlich kann als Übernachtungsstätte auch das eigene Freizeitgelände genutzt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Bestätigung auf dem Antrag durch eine amtlich berechtigte Person (z.B. Bürgermeister, Jugendpfleger usw.) erfolgt; eine Bestätigung durch die Organisation selbst ist nicht zulässig.

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Darüber hinaus können Sie Zuschüsse bei den Kreisen und Städten beantragen. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.

Bitte beachten Sie auch das Sonderurlaubsgesetz in Rheinland-Pfalz:

Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und soweit sie in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, können auf Antrag Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub) beantragen. Dabei werden für unbezahlten Urlaub bis zu 70.- Euro pro Tag vom Landesjugendamt erstattet (vgl. auch Landesmittel gemäß Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz). Die Antragsformulare auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sowie das Sonderurlaubsschreiben sind bei der Sportjugend Pfalz anzufordern. Die Bearbeitung erfolgt über die Sportjugend Pfalz. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung: Sonderurlaubsgesetz RLP.

Aktion "Ferien am Ort"

Ein paar Tage, ein Wochenende oder gar länger: Unsere Sportvereine begeistern ihre Kinder und Jugendlichen auch in den Schulferien. Die Sportjugend trägt ihren Teil dazu bei und unterstützt diese Vereins-Aktionen in den Ferien.

Zur Vorbereitung auf unsere Aktion führen folgendes kostenfreies Auftakt-Online-Seminar mit vielen Informationen durch:

  • Montag, 04.03.2024 (18.00-19.30 Uhr) – Gemeinsame Online-Auftakt-Veranstaltung
    Hier geht es zur Anmeldung unserer kostenfreien Auftakt-Veranstaltung mit zahlreichen Informationen zur Aktion.

T-Shirts für die Kinder und Jugendlichen von Freizeiten in den Pfingst-, Sommer- und Herbsferien
Wir unterstützen alle unsere Vereine, die Freizeitmaßnahmen vor Ort durchführen, mit T-Shirts für die Kinder und Jugendlichen . Dank zahlreicher Sponsoren – darunter auch EDEKA SÜDWEST – gilt dies für bei uns rechtzeitig im Vorfeld angemeldeten Freizeitmaßnahmen zu dieser Aktion „Ferien am Ort“ (siehe Anmeldefristen), die in den Pfingst-, Sommer- oder Herbstferien im Jahr 2024 durchgeführt werden.
Hinweis: Die T-Shirts sind NICHT an die Teilnahme am Wettbewerb gebunden!

Wettbewerb unter dem Motto „Bewegung erleben – Bewegte Ferien vor der Haustüre“ nur in den Sommerferien
Weitere Geld- und Sachpreise sowie Gutscheine für Vereinsfreizeiten sind (nur!) in den Sommerferien bei der Umsetzung unseres o.g. Mottos möglich, wenn das Freizeitprogramm unter das Motto „Bewegung erleben – Bewegte Ferien vor der Haustüre“ gestellt werden. Dabei können Sie gerne können auch weitere interessante Vereine/Verbände in Ihrem Ort aufsuchen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf, um Bewegung „am Ort“ umzusetzen! So sind z.B. Parcours auf dem Spielplatz, Stadtrallye, bewegte Schnitzeljagd, das „Erkunden“ neuer Bewegungsflächen usw. alles Ideen für unser Motto!

Anmeldung zum Wettbewerb
Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur für Freizeiten während der Sommerferien möglich. Hierfür muss uns bei der Anmeldung zum Wettbewerb ein Programm beigefügt werden, das nach der Aktion durch einen kurzen Sachbericht (bis 14 Tage nach den Sommerferien!) nachzuweisen ist. Plant Ihr Verein am Wettbewerb teilzunehmen, so senden Sie mit der Anmeldung auch gleich ein vorläufiges Programm an die Sportjugend unter SJ@sportbund-pfalz.de.

Hier geht es zum Anmeldeformular unserer Aktion „Ferien am Ort“

Zusammenfassung und Voraussetzungen zur Teilnahme im Überblick

  • die Freizeitaktivitäten werden am Heimatort (vor Ort!) durchgeführt
  • die Freizeitmaßnahmen sind bei uns rechtzeitig (siehe Anmeldefristen) vorangemeldet
  • die Aktionen finden während der Pfingst-, Sommer- bzw. den Herbstferien (Pfingst- und Herbstferien nur T-Shirts möglich) statt

Für die Anmeldung der „Ferien-am-Ort-Aktion“ haben wir das o.a. Anmeldeformular entwickelt. Alle angemeldeten Vereine schreiben wir per Mail automatisch kurz vor der jeweiligen Anmeldefrist an, um die Anzahl und jeweiligen Größen der benötigten T-Shirts zu erfahren. Im Fall einer zusätzlichen Teilnahme am Wettbewerb in den Sommerferien senden Sie uns bitte mit der Anmeldung unaufgefordert ein geplantes Programm zum Motto zu.

Anmeldefrist bis 26.04.2024 für Aktivitäten während der Pfingstferien (nur T-Shirts möglich)
Anmeldefrist bis 14.06.2024 für Aktivitäten während der Sommerferien (T-Shirts und Teilnahme am Wettbewerb möglich)
Anmeldefrist bis 13.09.2024
für Aktivitäten während der Herbstferien (nur T-Shirts möglich)

Anmerkungen zur Anmeldung
Tragen Sie bitte unbedingt den Namen des Vereins ein. Bei größeren Vereinen geben Sie bitte in Klammer die Abteilung an. Beantworten Sie im Feld „Dauer der Maßnahme“ darüber hinaus bitte folgende weitere Fragen zu Ihrer Aktion:

  1. Ist die Aktion mit Übernachtung geplant und wie viele Übernachtungen sind geplant?
  2. Wann beginnt und wann endet die Maßnahme (bitte den genauen und kompletten Freizeit-Zeitraum angeben)?
  3. Nimmt Ihr Verein am Wettbewerb teil? Wenn ja, senden Sie uns bitte mit der Anmeldung – spätestens allerdings zum Ende der Anmeldefrist – das vorläufige Programm zu.
  4. Wieviel „Werbeplakate“ sollen wir zur Bewerbung der Aktion zusenden (bitte Anzahl angeben)?


Bestellung der T-Shirts für die Aktion in den gewünschten Größen
Achten Sie
auf die Einhaltung der in unserer automatischen Mail angegebenen Rückmeldefrist. Später eingegangene Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Vorbereitung auf die Aktion haben wir das bereits o.e. Online-Seminar geplant:

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an Ferien am Ort:

  • Jeder Verein kann mit seinen unterschiedlichen Ferienaktionen sowohl in den Pfingst- (nur T-Shirts), Sommer- (T-Shirts und Teilnahme am Wettbewerb) als auch Herbstferien (nur T-Shirts) teilnehmen.
    Bei größeren Vereinen können sich auch die unterschiedlichen Abteilungen unabhängig voneinander anmelden.
    Geben Sie daher zur Sicherheit bei der Anmeldung neben dem Vereinsname auch die Abteilung in Klammer mit an.
  • Jeder Verein/Abteilung kann sich für pro Ferienzeitraum allerdings nur mit jeweils max. einer Maßnahme beteiligen/anmelden.
  • Sportvereine aus dem Bereich des Sportbundes Pfalz melden Ihre Aktion über die Sportjugend Pfalz an (siehe o.a. Anmeldemöglichkeit).
  • Die Vereine übermitteln die Zahlen ihrer Teilnehmer*innen und entsprechende T-Shirt-Größen fristgerecht gemäß unserer automatischen Mail kurz vor Fristablauf.
    Die T-Shirts werden durch die Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz an die von Ihnen angegebene Adresse versendet solange der Vorrat reicht.
    Darüber hinaus stellen wir auch kostenlos Plakate zur Bewerbung Ihrer Aktion zur Verfügung.

Ihr Nutzen bei einer Teilnahme an der Aktion „Ferien am Ort“:

  • Sie erhalten erhalten Anregungen, Ideen und Tipps für die Programmgestaltung
  • Alle Teilnehmer*innen der Freizeit Ihres Vereins – auch Nichtmitglieder – sind über unseren Partner GENERALI unfall- und haftpflichtversichert
  • Die Sportjugend stellt kostenlos T-Shirts für für den Nachwuchs der angemeldeten Vereinsfreizeit zur Verfügung
  • Zur Bekanntmachung der Aktion vor Ort stehen Plakate zur Verfügung
  • EDEKA Südwest prämiert zudem die besten „Ferien-am-Ort-Aktionen“, die das vorgegebene Motto umsetzen (gilt nur für Freizeiten mit Programm und Sachbericht, die in den Sommerferien stattfinden!)
  • Weitere Zuschüsse über die Sportjugend Pfalz durch den Landesjugendplan sind ebenfalls möglich (Hier gelangen Sie zu den Zuschussanträgen und Richtlinien).


Motto, Umsetzung und Teilnahme am Wettbewerb
Um am Wettbewerb teilnehmen und weitere Preise gewinnen zu können, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Das Motto wird von der Sportjugend vorgegeben (siehe o.a. Motto)
  • Fristgerecht (siehe Anmeldefrist) ist ein Programm einzureichen, das unser Motto erkennbar verdeutlicht
    Am besten, Sie senden uns das Programm gleich mit der Anmeldung zu!
  • Der nach der Maßnahme fristgerecht eingereichte Sachbericht (spätestens 10 Tage nach Ende der Aktion) muss die Umsetzung des Programms und insbesondere das Motto dokumentieren
  • Die Teilnahme am Wettbewerb gilt nur für Freizeiten, die in den Sommerferien stattfinden

Melden Sie Ihren Verein an und nehmen Sie teil! Wir wünschen viel Spaß bei Ihren Freizeiten!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Wettbewerb
Sachbericht Ausfüllhilfe
Sachbericht Vorlage
Programm-Vorlage

HIer finden Sie weitere nützliche Tipps zur Durchführung Ihrer Ferienaktion
Hygieneplan-Muster
Plakat-Vorlage digital
vorgefertigte Pressemitteilung für Vereine
Pocket-Guide der SJ Rheinland für Ferienaktionen und Veranstaltungen

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Zuschüsse für Ihr Spielfest

Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst über den Landesjugendplan auch die vielen Spielfeste unserer Vereine und Verbände. Hierunter verstehen wir groß angelegte Mitmachaktionen (beispielsweise Großspielfeste, Sport- und Erlebnistage, u.s.w.), die von vielen jungen Menschen besucht werden. Sie finden als Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung statt. Bezuschusst werden allerdings nur solche Maßnahmen, die der Landesjugendplan bereits nicht aus anderen Bereichen fördert und ohne Übernachtung stattfinden. Beträge unter 50 Euro kommen nicht zur Auszahlung.

Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)

  • Zuschussantrag (Das Antragsformular ist mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Sportjugend einschließlich Vorkalkulation und dem vorläufigen Programm einzureichen.)
  • Förderrichtlinien

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Bildung

Zuschüsse für die Lehrgänge Ihrer Mitarbeiter*innen

Die adäquate Aus- und Fortbildung von Jugend- und Übungsleitern ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Jugendarbeit. Auch Vereine und Verbände können ihre Mitarbeiter mit Themen der allgemeinen überfachlichen Jugendarbeit schulen (z.B. Erste Hilfe oder Aufsichtspflicht) und erhalten die dafür entsprechenden Zuschüsse. Nicht gefördert werden jedoch fachspezifische Weiterbildungen, die im Wesentlichen die Steigerung der sportlichen Leistungsfähigkeit beabsichtigt.

Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Darüber hinaus können Sie Zuschüsse bei den Kreisen und Städten beantragen. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.

Zuschüsse für politische Jugendbildung

Schulungen der politischen Jugendbildung sind Maßnahmen mit Jugendlichen, die insbesondere auf die Mitwirkung am demokratischen Selbstverständnis unserer Gesellschaft zielen. Im Vordergrund steht die Befähigung zur Selbstbestimmung und Mitbestimmung. Die Jugendlichen sollen zu Kritikfähigkeit und Selbstverantwortung erzogen werden, um auch eigenverantwortlich jugendgefährdenden Einflüssen entgegen treten zu können. Sie behandeln typische Jugendthemen (Gewaltprävention, Rassismus, Jugendkultur usw.) und sind nicht parteipolitisch. So kann eine Berlinfahrt, bei der u.a. der Besuch des Reichstags oder die Diskussion mit einem Bundestagsabgeordneten auf dem Programm stehen durchaus als politische Jugendbildung gewertet werden.

Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Darüber hinaus können Sie Zuschüsse bei den Kreisen und Städten beantragen. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.

Sonstige

Jugendbooster - Zuschuss für Vereinsprojekte - Digitalisierung, Innovation und Junges Ehrenamt

Eine gute finanzielle Ausstattung ist neben der ehrenamtlichen Mitarbeit ein ganz wichtiger Faktor für die Existenz von Sportvereinen und Sportverbänden und damit für die Entwicklung jugendrelevanter Angebote und deren innovativer Umsetzung. Mit unserem Jugendbooster der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz haben wir erstmals ein eigenes Förderprogramm erstellt, das diesen Kriterien gerecht wird. Ausgerichtet an den eigenen aktuellen Bedürfnissen, erhalten Vereine und Verbände mit diesem Programm die Möglichkeit, Zuschüsse für ihre Jugendarbeit zu beantragen.

Derzeit liegt unser Fokus auf folgenden Bereichen:

Digitalisierung

  • Anschaffung von Materialien
  • Gestaltung und Umsetzung einer Vereinshomepage und/oder Social Media
  • Umsetzung digitaler Kommunikation


Innovation

  • Projekte zur Mitgliedergewinnung
  • Familienfreundliche Projekte
  • weitere kreative Projekte


Entwicklung von Angeboten und deren Umsetzung

  • Projekte für junge Engagierte im Verein
  • Projekte zur Förderung jugendlichen Engagements
  • Präventionsprojekte

 

Antragsstellung
Beschreiben Sie in Ihrem Antrag Ihre Idee oder das angestrebte Projekt. Einer der drei o.g. Schwerpunkte muss im Antrag erkennbar sein, um Ihren Verein unterstützen zu können. Wir freuen uns über Ihre Einsendung!

Hinweise zur Förderung in Kurzform

  • pauschale Förderung von Projekten in Höhe von 500.- oder max. 1.000 Euro
  • auch bestehende Projekte können unterstützt werden
  • bereits bezuschusste Projekte aus anderen Fördertöpfen des organisierten Sports in Rheinland-Pfalz sind ausgeschlossen
  • die antragsstellenden Vereine/Verbände sind Mitglied im Sportbund Pfalz und erfüllen die laufenden Verpflichtungen (Bundesbeitrag, Bestandserhebung etc.)
  • die Prämien zur Sportunfall- und Haftpflichtversicherung sind bezahlt
  • der Mindestmitgliedsbeitrag wird erhoben
  • der Verein ist verpflichtet, den Zuschuss ausschließlich für das eingereichte Projekt zu verwenden

Die ausführlichen Kriterien inkl. Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Förderhinweisen.

Ablauf – von der Beantragung bis zur Auszahlung

  1. Senden Sie der Sportjugend Pfalz Ihren Antrag zu und überzeugen Sie uns vom Projekt.
  2. Wir prüfen die Kriterien und das uns zur Verfügung stehende Budget.
  3. Der Verein erhält eine schriftliche Zusage, wenn das Geld zur Verfügung gestellt wird.
  4. Eine mögliche Absage wird selbstverständlich begründet. Der Antrag kann mit geänderter Begründung erneut eingereicht werden.
  5. Das Projekt ist abgeschlossen? Lassen Sie uns umgehend den Sachbericht zukommen. Dabei müssen Antrag und Förderschwerpunkt übereinstimmen. Einer ausführlichen Projektbeschreibung sind uns Programme, Bilder und ggfls. Presseberichte vorzulegen. Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt als einfacher Verwendungsnachweis mit Sachbericht/Dokumentation.
  6. Wenn uns Sachbericht und sämtliche Unterlagen vorliegen, es auch keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Auszahlung auf das uns bekannte Vereinskonto.

Der ausführliche Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung finden Sie ebenfalls in unseren Förderhinweisen.

Unsere Bitte
Wenn Sie digitale Angebote erstellen/produzieren und das Projekt über soziale Netzwerke bewerben, verlinken Sie bitte die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz.

Wir freuen uns auf Ihre Anträge!

Hier geht’s direkt
zum Antragsformular
dem Sachbericht
einer kleinen Checkliste zum Ausfüllen des Antrags sowie
den Förderhinweisen.

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Zuschuss für lizenzierte Jugendleiter in Ihrem Verein

Um der Bedeutung der allgemeinen Jugendarbeit und der Position des Jugendleiters gerecht zu werden, fördert die Sportjugend Sportvereine, die lizenzierte DOSB-Jugendleiter beschäftigen mit bis zu 250 Euro.
Hier geht’s direkt zum Antragsformular und den Förderhinweisen.

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Stipendium für junges Engagement im Sportverein -/Verband - Das StipS der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz

Die Nachwuchsförderung im Sport ist elementar. Allerdings ist es nicht nur wichtig, aktive Sportler für den Vereinssport zu gewinnen, auch das Ehrenamt braucht stets neue Mitarbeiter. So müssen die Vereinsangebote aufrecht erhalten, neue Ideen entwickelt und die unterschiedlichsten Anforderungen der administrative Arbeiten umgesetzt werden. Bereits in vielen Vereinen und Verbänden finden wir junge Menschen, die ein Vorstandsamt übernommen haben, sich als Kassenwart um die Finanzen kümmern oder als Jugendleiter die gesamte Nachwuchsabteilung leiten. Solche und ähnliche ehrenamtliche Amtsträger wollen wir mit unseren Stipendien berücksichtigen.

Dabei spielt der sportliche Erfolg keine Rolle. Es geht rein um das Ehrenamt! Mit dem StipS fördern wir junge Engagierte ab dem 16. bis zur Vollendung des 26 Lebensjahres. Der Förderzeitraum ist auf ein Jahr begrenzt. Er beginnt am 01.09 und endet am 31.08. des darauf folgenden Jahres. Gefördert werden junge Menschen, die sich während dieser Zeit in einem Ausbildungsverhältnis (Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst usw.) befinden. Das Engagmenet ist vom Verein/Verband mit einem Empfehlungsschreiben zu bestätigen. Der Bewerbungszeitraum liegt in den ;onaten von Januar bis Ende Mai. Bewerbungen sind  an die u.a. Adresse abzugeben.

Die Zusammenarbeit wird von einem Stipendiumvertrag festgehalten, der von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Jeder Stipendiat hat die Pflicht, vor Vollendigung der Laufzeit einen Abschlussbericht vorzulegen und der Sportjugend Rheinland-Pfalz ein Feedback zum geförderten Jahr abzugeben.

Das Stipendium kann einmal für ein Jahr möglich. Eine wiederholte Förderung ist erst nach Ablauf von 5 Jahren wieder möglich.

Die Bewerber müssen ihren ständigen Wohnsitz in einer rheinland-pfälzischen Gemeinde haben und ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, auch zukünftig in einem rheinland-pfälzischen Verein, Sportkreis und/oder Sportfachverband weiterhin dieses ehrenamtliche Engagement leisten zu wollen.

Worauf kommt es bei Deiner Bewerbung an?

  • Du übernimmst Verantwortung im Sportverein, Sportkreis oder Fachverband
  • Du weißt wie Du Dein Ehrenamt im Sport weiterentwickeln willst
  • Du verfügst über eine aussagekräftige Empfehlung von Deinem Sportverein, Sportkreis oder Fachverband
  • Du verdienst aus besonderen Gründen  ein Nebenverdienst oder eine Förderung
 
Du bist der Meinung, dass du für ein Stipendium in Frage kommst? Dann bewirb dich bei der Sportjugend Rheinland-Pfalz!
 
Sportjugend Rheinland-Pfalz
Stichwort „Stipendium“
Rheinallee 1
55116 Mainz
M stipendium@sportjugend.de
T 06131.2814-352
 
 
 
Wir bezuschussen Ihre Jugendordnung im Verein

Partizipation und Mitbestimmung Jugendlicher im Sportverein sind der Sportjugend Pfalz ein wichtiges Anliegen. Mit einer Jugendordnung wird diese Beteiligung unterstützt. Jugendliche kommen über diesen Weg mit der Gremienarbeit in Verbindung, übernehmen Verantwortung und werden frühzeitig an den Verein gebunden. Daher fördert die Sportjugend Pfalz auch finanziell eine im Verein bestehende Jugendordnung mit 300 €. Für Vereine, die beabsichtigen, eine Jugendordnung einzuführen, geht es hierzu unsere kleine Hilfe.

Hier finden Sie:

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

Anschaffung von Arbeitsmitteln für den Einsatz in der Gruppenarbeit: Zu den Arbeitsmitteln im Sinne dieser Richtlinien zählen insbesondere Zelt- und Fahrtenmaterial, Bastelmaterial, Spiele, Sportartikel (ausgenommen Bekleidung und Taschen), Musikinstrumente, Lehrbücher, technische und elektronische Geräte wie Projektoren, Videoanlagen etc.

Von der Bezuschussung ausgenommen ist die Ausstattung einer Geschäftsstelle mit Büromaschinen und -material. Weiterhin wird der Umbau, Ausbau und die Renovierung sowie die Ausstattung und laufende Kosten von Jugendräumen gefördert. Anschaffung von: Arbeits-, Spiel-, Bastel- u. Werkmaterialien, Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungsgegenständen, kleineren Sportgeräten und Fahrtenmaterial.

Die Anschaffung von Arbeitsmitteln kann über die Kreise und Städte beantragt werden. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.

Internationales

Förderung von internationalen Jugendbegegnungen

Gerade in Zeiten von Krieg, Terror, Rassenhass und Gewalt ist der internationalen Jugendarbeit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Um Menschen fremder Herkunft besser verstehen zu können, ist es wichtig, dass bereits Jugendliche fremde Länder, Kulturen und Sprachen kennen lernen. Eine internationale Jugendbegegnung versteht sich dabei als ein wechselseitiger Austausch mittels In- (der Austausch findet im eigenen Land statt) und Out-Begegnungen (die Maßnahme erfolgt im Partnerland). Jugendliche treffen sich mit Gleichaltrigen eines oder mehrerer Partnerländer und erleben gemeinsam erarbeitete Programme.

Bei der Planung einer Jugendbegegnung ist allerdings auf die rechtzeitige Voranmeldung (im November des Vorjahrs) zu achten. Dem Antrag mit vorläufiger Kostenkalkulation sind die Einladung/Zusage des Partners und das gemeinsam erarbeitete Programm beizulegen.

Eine Förderung aus Bundesmitteln gibt es je nach Maßnahmeart für die ausländischen Gäste (In-Begegnung) oder als Zuschuss zu den Fahrtkosten (Out-Begegnung). Antragsstellung und Auszahlung erfolgt über die Sportjugend Rheinland-Pfalz durch die Deutsche Sportjugend. Die genaue Höhe der Förderung errechnet sich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme gemeinsam mit den weiteren notwendigen Abrechnungsformularen einzureichen ist. Hier finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner sowie Informationen und Zuschuss-Richtlinien zu den unterschiedlichsten Ländern, über diesen Link geht es zu speziellen Jugendwerken (Deutsch-Griechisches Jugendwerk, Deutsch-Tschechien usw.),

Natürlich gibt es auch einen kommunalen Zuschuss. Informieren Sie sich bei Ihrem zustäündigen Jugendamt des Landkreises bzw. kreisfreien Stadt. Die Jugendpflege hilft Ihnen gerne weiter.

Hinweise:

– Eine Freizeit im Ausland ohne Partnerbezug wird nicht als internationale Jugendbegegnung gewertet.
– Europäische Mittel, Bundesmittel und Landesmittel schließen sich aus (Doppelförderung).

Ausführliche Informationen auch zu weiteren Jugendwerken gibt es bei der Deutschen Sportjugend (dsj).

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

Förderung von deutsch-französischem Austausch

Zu den häufigsten internationalen Jugendbegegnungen zählen die Deutsch-Französischen Jugendbegegnungen. Sie basieren auf dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik über die Deutsch-Französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 und der daraus resultierenden Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) am 29. Oktober des gleichen Jahres. Dieses fördert den Deutsch-Französischen Jugendaustausch und hilft seinen Partnern bei finanziellen, pädagogischen und sprachlichen Fragen. Im Wesentlichen beruht das Konzept einer Bezuschussung auf den gleichen Grundlagen wie die Förderung Internationaler Jugendbegegnungen.

Auch eine Deutsch-Französische Jugendbegegnung versteht sich als ein wechselseitiger Austausch mittels In- (der Austausch findet im eigenen Land statt) und Out-Begegnungen (die Maßnahme erfolgt im Partnerland). Als Besonderheit gibt es allerdings die so genannte „Drittort-Begegnung“ in Deutschland. Hier bleibt die deutsche Gruppe nicht in der eigenen Familie, sondern sie ist gemeinsam mit dem französischen Partner in einer Jugendherberge, Zeltlager o.Ä. untergebracht.

Wichtig: Eine Freizeit ohne Partnerbezug wird nicht als Deutsch-Französische Jugendbegegnung gewertet.

Die Richtlinien zur Förderung über das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) sowie Ansprechpartner und weitere Informationen sind unter www.dfjw.org erhältlich oder über die Deutsche Sportjugend (dsj), unseren Dachverband.

Natürlich gibt es zudem einen kommunalen Zuschuss über die das Jugendamt. Fragen Sie bei der Jugendpflege Ihres zugehörigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt nach.

Hinweis: Wir setzen uns aktiv für einen sicheren Sport in den Sportvereinen ein. Kinderschutz ist ein wichtiges Thema und muss konsequent umgesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Sportvereinen eine Kultur des „Hinsehens“ schaffen, um den Sportverein für unsere Kinder zu einem sicheren und geschützten Raum zu machen. Daher  werden seit 01.01.2023 nur noch Vereine und Verbände bezuschusst, die der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten sind. Mit der Unterschrift des Antrags bestätigt der Verein diesen Beitritt. Liegt dem Verein eine Bestätigung des Beitritts der kommunalen Stelle vor, kann diese gerne mit eingereicht werden. Die Bestätigung ist für anstehende Prüfungen im Verein vorzuhalten.

Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50

ACHTUNG: Eine Doppelförderung ist nicht möglich! Mittel des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und Landesmittel schließen sich gegenseitig aus.