Übersicht aller Zuschüsse im sportjugendlichen Bereich
Für Aktionen und Tätigkeiten Ihres Vereins im Bereich der Sportjugend gibt es eine Vielzahl von Unterstützungen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Fördermöglichkeiten, welche wir für Sie übersichtlich nach verschiedenen Bereichen mit den passenden Ansprechpartner*innen aufgeteilt haben.
WER wurde gefördert?
Da wir keine Förderbescheide explizit verschicken, finden Sie hier eine Übersicht der bewilligten und ausgezahlten Förderungen aus dem aktuellen Jahr: Bewilligte Maßnahmen 2020. Herzlichen Glückwunsch an alle bezuschussten Vereine.
Seit 2017 fördern wir zudem Kinder- und Jugendfreizeiten unserer Vereine aus haushaltseigenen Mitteln mit unserem “Sonderzuschuss Freizeiten”. Die Kriterien für diesen Zuschuss legt der Vorstand der Sportjugend Pfalz jährlich fest. Aufgrund der geringen Anzahl konnten wir erfreulicherweise für das Jahr 2020 komplett alle Vereins-Freizeiten – auch Tagesmaßnahmen – bei diesem Sonderzuschuss berücksichtigen.
Möchten Sie die Förderung der letzten Jahre nachverfolgen, finden Sie die entsprechenden Auflistungen hier.
HINWEIS:
Europäische Mittel, Bundesmittel und Landesmittel schließen sich aus (Doppelförderung).
Werden also beispielsweise Fördermittel vom Bund gewährt, darf die gleiche Maßnahme zusätzlich weder Europäische Mittel noch Landesmittel erhalten. Eine weitere Förderung über die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie gegebenenfalls der Verbandsgemeinden ist hingegen zulässig.
Einen ersten Überblick über mögliche Zuschüsse im Jugendbereich finden Sie im ersten Teil. Die genauen Förderkriterien, teilweise auch Antragsformulare und nähere Informationen finden Sie im zweiten Teil unserer kleinen Hilfe.
Auszeichnungen & Preise
AOK-Gesundheitspreis "Jugend und Sport" - 500 € für die Gewinner
Der AOK-Gesundheitspreis „Sportjugend Pfalz“ unterstützt die sportliche Jugendarbeit der pfälzischen Sportvereine. Er ist eine Gemeinschaftsaktion der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und der Sportjugend Pfalz und wird alle 3 Monate verliehen. Einsendeschluss für den AOK-Gesundheitspreis “Sportjugend Pfalz” ist jeweils der 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11. des laufenden Jahres. Die Ehrung findet zeitnah möglichst im Verein statt. Der Termin der Preisübergabe wird mit der AOK kurzfristig festgelegt.
Bewertet werden allerdings weniger sportliche Erfolge als vielmehr das komplette Bewegungsangebot, das die Gesundheit stärkt, soziales Lernen fördert und gesellschaftliche Werte vermittelt. Dieses Vereinsengagement fördert die AOK mit 500 Euro für den Verein.
Hier finden Sie:
- Musterbewerbung AOK-Gesundheitspreis
- Bewerbungsbogen AOK-Gesundheitspreis
- Flyer zum AOK-Gesundheitspreis
Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
Pfalzpreis "Jugend und Sport" - 1.000 € für die Sieger
Die Jugendarbeit der pfälzischen Sportvereine wird nach wie vor belohnt. Dank der Unterstützung durch den Bezirksverband Pfalz führt die Sportjugend Pfalz auch weiterhin den Pfalzpreis “Jugend & Sport” durch. Bewerbungen sind jederzeit formlos ab sofort möglich!
Was ist der Pfalzpreis?
Der Pfalzpreis “Jugend & Sport” dient der Förderung der allgemeinen Jugendarbeit in unseren fast 2.000 pfälzischen Sportvereinen. Die Sportjugend Pfalz als Jugendorganisation des Sportbundes Pfalz hat diesen Wettbewerb initiiert, damit die vorbildliche Jugendarbeit in den Sportvereinen stärker in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Der Pfalzpreis wird alle 2 Jahre verliehen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Sportvereine im Bereich des Sportbundes Pfalz mit ihren Jugendabteilungen.
Wie bewirbt man sich?
Füllen Sie einfach den Bewerbungs- bzw. Fragebogen aus. Er enthält viele Anregungen und Tipps unserer Bewertungskriterien. Beschreiben Sie zudem Ihre Jugendarbeit (Sportangebote, allgemeine Jugendarbeit mit jugendpolitischen Aktivitäten, Freizeiten usw.) und stellen Sie Ihre Highlights des letzten Jahres aus Ihrem „außersportlichen“ Programm auf etwa 1 bis 2 DIN-A4-Seiten dar. Belegen Sie diese vielleicht mit einem Pressebericht und/oder einigen Bildern.
Was wird bewertet?
Bewertet werden weniger sportliche Erfolge sowie Titel und Meisterschaften, vielmehr geht es um die Jugendaktivitäten auch “außerhalb” der Sportstätten (Spielfeste, Freizeiten, jugendpolitische Aktionen, Internationales u.v.m.).
Was gibt es zu gewinnen?
Je 1.000 € für die 5 Pfalzpreis-Sieger, gestiftet vom Bezirksverband Pfalz. Eine unabhängige Jury bewertet die besten Einsendungen. Darüber hinaus gibt es weitere Sportjugend-Sonderpreise gestiftet durch die Sportjugend-Pfalz.
Sportjugend-Sonderpreise
Zusätzlich zu den Pfalzpreisen des Bezirksverbands vergibt die Sportjugend Pfalz noch ihre Sportjugend-Sonderpreise im Gesamtwert von etwa 4.000 € an Vereine mit einem guten Nachwuchskonzept.
Einsendeschluss?
Einsendeschluss für Pfalzpreise und Sportjugend-Sonderpreise ist der 15. April 2021.
Wann werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner werden nach Einsendeschluss im Rahmen einer Jurysitzung ermittelt.
Wann erfolgt die Preisverleihung?
Die zentrale Abschlussveranstaltung erfolgt am Samstag, 12. Juni 2021 im Holiday Park in Haßloch.
Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
Ferien | Freizeit | Spielfeste
Förderprogramm "Ferienbetreuung" ohne Übernachtung
Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Zuschüsse für Freizeiten in Ihrem Verein
Grundsätzlich kann als Übernachtungsstätte auch das eigene Freizeitgelände genutzt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Bestätigung auf dem Antrag durch eine amtlich berechtigte Person (z.B. Bürgermeister, Jugendpfleger u.s.w.) erfolgt; eine Bestätigung durch die Organisation selbst ist nicht zulässig.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)
Ihre Ansprechpartnerin:
Sportjugend Pfalz
Jule Engel, T 0631.34112-51
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse bei den Kreisen und Städten beantragen. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Bitte beachten Sie auch das Sonderurlaubsgesetz in Rheinland-Pfalz:
Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und soweit sie in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, können auf Antrag Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub) beantragen. Dabei werden für unbezahlten Urlaub bis zu 60.- Euro pro Tag vom Landesjugendamt erstattet (vgl. auch Landesmittel gemäß Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz). Die Antragsformulare auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sowie das Sonderurlaubsschreiben sind bei der Sportjugend Pfalz anzufordern. Die Bearbeitung erfolgt über die Sportjugend Pfalz. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung: Sonderurlaubsgesetz RLP.
Aktion "Ferien am Ort"
Ein paar Tage, ein Wochenende oder gar länger: Unsere Sportvereine begeistern ihre Kinder und Jugendlichen auch in den Schulferien. Die Sportjugend will natürlich ihren Teil beitragen: Daher unterstützen wir alle unsere Vereine, die in diesem Jahr ihre Freizeitmaßnahmen vor Ort durchführen, mit T-Shirts für alle Teilnehmer*innen. Dank zahlreicher Sponsoren – darunter auch EDEKA SÜDWEST – gilt dies für alle bei uns angemeldeten Freizeitmaßnahmen zu dieser Aktion “Ferien am Ort” für die Pfingst-, Sommer- und Herbstferien im Jahr 2021. Wer darüber hinaus sein Programm unter das Motto “Werte in Bewegung” stellt und uns hierzu mit der Anmeldung ein Programm beifügt, hat die Möglichkeit, weitere zahlreiche Geld- und Sachpreise für die Umsetzung des Mottos zu gewinnen.
Voraussetzungen zur Teilnahme
- die Freizeitaktivitäten werden am Heimatort durchgeführt
- die Freizeitmaßnahmen sind bei uns rechtzeitig (siehe Anmeldefristen) vorangemeldet
- die Aktionen finden während der Pfingst-, Sommer- und/oder den Herbstferien statt
Für die Anmeldung Ihrer “Ferien-am-Ort-Aktion” bieten wir sowohl die Anmeldung online als auch eine Anmeldung mittels Anmeldeformular.
Anmeldung für Aktionen während der Pfingstferien: Anmeldefrist bis 23.04.2021
Hier geht es zur Online-Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung mit Anmeldeformular
Anmeldung für Aktionen während der Sommerferien: Anmeldefrist bis 18.06.2021
Hier geht es zur Online-Anmeldung
Hier geht es zur Anmeldung mit Anmeldeformular
Anmeldung für Aktionen während der Herbstferien: Anmedefrist bis 10.09.2021
Hier geht es zur Online-Anmeldung
AHier geht es zur Anmeldung mit Anmeldeformular
Anmerkungen zur Online-Anmeldung
Tragen Sie bitte unbedingt den Namen Ihres Vereins ein. Bei größeren Vereinen geben Sie bitte in Klammer die Abteilung an. Beantworten Sie im Feld “Bemerkungen” darüber hinaus bitte folgende weitere Fragen zu Ihrer Aktion:
- Wenn Sie bei Übernachtung “Ja” angekreuzt haben: Wie viele Übernachtungen sind geplant?
- Wann beginnt und wann endet Ihre Maßnahme (bitte den genauen und kompletten Freizeit-Zeitraum angeben)?
- Nehmen Sie am Wettbewerb teil? Wenn ja, senden Sie uns bitte mit der Anmeldung – spätestens allerdings zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist – ein vorläufiges Programm zu.
- Wieviel “Werbeplakate” sollen wir Ihnen zur Bewerbung Ihrer Aktion zusenden (bitte Anzahl angeben)?
Bestellung der T-Shirts für die Aktion in den gewünschten Größen
Bitte beachten Sie auch hier auf die Einhaltung der jeweiligen Anmeldefristen. Später eingegangene Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bestellen Sie die T-Shirts für Aktionen während der Pfingstferien
Hier bestellen Sie für die Pfingsferien ihre T-Shirts mit Angaben der gewünschten Größen.
Bestellen Sie die T-Shirts für Aktionen während der Sommerferien
Hier bestellen Sie für die Pfingsferien ihre T-Shirts mit Angaben der gewünschten Größen.
Bestellen Sie die T-Shirts für Aktionen während der Herbstferien
Hier bestellen Sie für die Pfingsferien ihre T-Shirts mit Angaben der gewünschten Größen.
Allgemeine Hinweise zur Teilnahme:
- Jeder Verein kann sich mit seinen unterschiedlichen Ferienaktionen an allen Ferienterminen beteiligen.
Bei größeren Vereinen können sich auch die unterschiedlichen Abteilungen unabhängig voneinander anmelden.
Geben Sie daher zur Sicherheit bei der Anmeldung neben dem Vereinsname auch die Abteilung in Klammer mit an. - Jeder Verein/Abteilung kann sich für pro Ferienzeitraum allerdings nur mit jeweils max. einer Maßnahme beteiligen/anmelden.
- Sportvereine aus dem Bereich des Sportbundes Pfalz melden Ihre Aktion über die Sportjugend Pfalz an (siehe o.a. Anmeldemöglichkeit).
- Die Vereine übermitteln die Zahlen ihrer Teilnehmer*innen und entsprechende T-Shirtgrößen fristgerecht (gemäß o.a. Link unter “Bestellen Sie Ihre T-Shirts für die Aktion”).
Die T-Shirts werden durch die Sportjugend des LSB an die von Ihnen angegebene Adresse versendet solange der Vorrat reicht.
Darüber hinaus stellen wir auch kostenlos Plakate zur Bewerbung Ihrer Aktion zur Verfügung.
Zur Vorbereitung auf die Aktion sind folgende Seminare geplant:
- Samstag, 13.03.2021 (09.00-12.00 Uhr):
Hier geht es zur Anmeldung am Seminar “Spiele zur Wertevermittlung (spielerisches Umsetzen des Mottos)” - Samstag, 20.03.2021 (09.00-12.00 Uhr):
Hier geht es zur Anmeldung am Seminar “Richtig Aufsicht führen! Hinweise für Betreuer von Freizeitmaßnahmen” - Samstag, 24.04.2021 (09.00-12.00 Uhr):
Hier geht es zur Anmeldung am Seminar “Kreativaktionen und Bastelideen” - Samstag, 01.05.2021 (09.00-12.00 Uhr)
Hier geht es zur Anmeldung am Seminar “Kreativaktionen und Bastelideen – Zusatztermin)” - Samstag, 08.05.2021 (09.00-12.00 Uhr)
Hier geht es zur Anmeldung am Seminar “Spiele zur Wertevermittlung (spielerisches Umsetzen des Mottos – Zusatztermin)”
Ihr Nutzen bei einer Teilnahme an der Aktion “Ferien am Ort”:
- Sie erhalten erhalten Anregungen, Ideen und Tipps für die Programmgestaltung
- Alle Teilnehmer*innen der Freizeit Ihres Vereins – auch Nichtmitglieder – sind über unseren Partner GENERALI unfall- und haftpflichtversichert
- Die Sportjugend stellt kostenlos T-Shirts für alle Teilnehmer*innen der angemeldeten Vereinsfreizeit zur Verfügung
- Zur Bekanntmachung der Aktion vor Ort stehen Plakate zur Verfügung
- EDEKA Südwest prämiert zudem die besten “Ferien-am-Ort-Aktionen”, die das vorgegebene Motto umsetzen
- Weitere Zuschüsse über die Sportjugend Pfalz durch den Landesjugendplan sind ebenfalls möglich (Hier gelangen Sie zu den Zuschussanträgen und Richtlinien).
Motto, Umsetzung und Teilnahme am Wettbewerb
Um am Wettbewerb teilnehmen und weitere Preise gewinnen zu können, sind folgende Hinweise zu beachten:
- Das Motto wird von der Sportjugend vorgegeben
- Fristgerecht (siehe Anmeldefrist) ist ein Programm einzureichen, das unser Motto erkennbar verdeutlicht
Am besten, Sie senden uns das Programm gleich mit der Anmeldung zu! - Der nach der Maßnahme fristgerecht eingereichte Sachbericht muss die Umsetzung des Programms und insbesondere das Motto dokumentieren
- Vereine können Aktionen zu allen Ferienterminen anmelden
Innerhalb eines Ferientermins (Pfingst-, Sommer- und Herbstferien) kann ein Verein allerdings nur einmal teilnehmen
Melden Sie sich an und nehmen Sie teil! Wir wünschen viel Spaß bei Ihren Freizeiten!
Hier finden Sie weitere Informationen zum Wettbewerb
Sachbericht Ausfüllhilfe
Sachbericht Vorlage
Programm-Vorlage
Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur Durchführung Ihrer Ferienaktion
Hinweise zur Hygiene bei Freizeiten
Hygieneplan-Muster
Plakat-Vorlage digital
vorgefertigte Pressemitteilung für Vereine
Pocket-Guide der SJ Rheinland für Ferienaktionen und Veranstaltungen
Hier finden Sie unser Plakat mit Anmelde-Terminen
Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Jule Engel, T 0631.34112-51
Zuschüsse für Ihr Spielfest
Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)
- Zuschussantrag (Das Antragsformular ist mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Sportjugend einschließlich Vorkalkulation und dem vorläufigen Programm einzureichen.)
- Förderrichtlinien
Ihre Ansprechpartnerin:
Sportjugend Pfalz
Jule Engel, T 0631.34112-51
Bildung
Zuschüsse für die Lehrgänge Ihrer Mitarbeiter*innen
Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)
Ihre Ansprechpartnerin:
Sportjugend Pfalz
Jule Engel, T 0631.34112-51
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse bei den Kreisen und Städten beantragen. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Zuschüsse für politische Jugendbildung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Förderung über das Land Rheinland Pfalz (Auszahlung durch die Sportjugend Pfalz)
Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse bei den Kreisen und Städten beantragen. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Sonstige
Zuschuss für lizenzierte Jugendleiter in Ihrem Verein
Hier geht’s direkt zum Antragsformular und den Förderhinweisen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sportjugend Pfalz
Jule Engel, T 0631.34112-51
Wir bezuschussen Ihre Jugendordnung im Verein
Hier finden Sie:
- Förderrichtlinien
- Zuschussantrag
- FAQ zur Bezuschussung der Jugendordnung
- Hilfe zum Erstellen einer Jugendordnung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten
Von der Bezuschussung ausgenommen ist die Ausstattung einer Geschäftsstelle mit Büromaschinen und -material. Weiterhin wird der Umbau, Ausbau und die Renovierung sowie die Ausstattung und laufende Kosten von Jugendräumen gefördert. Anschaffung von: Arbeits-, Spiel-, Bastel- u. Werkmaterialien, Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungsgegenständen, kleineren Sportgeräten und Fahrtenmaterial.
Die Anschaffung von Arbeitsmitteln kann über die Kreise und Städte beantragt werden. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Förderung durch die Jugendsammelaktion - Machen Sie mit!
Wann findet die nächste Jugendsammelaktion statt?
Die Jugendsammelaktion wird jeweils im Herbst des Jahres durchgeführt und findet im Zeitraum vom 10. September bis zum 19. September 2021 statt.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Aktionsstart bei der Sportjugend Pfalz.
Wie kann unser Verein teilnehmen?
Etwa 3 Monate vor Beginn der Sammlung erhalten alle Vereine direkt per Brief und über unseren Pfalzsport – dem Mitteilungsorgan des SPORTBUNDES PFALZ – die notwendigen Informationen. Mit der beiliegenden Rückantwortkarte können dann die notwendigen Unterlagen (Sammlerausweis, Sammellisten, Quittungen und Handzettel) angefordert werden.
Was passiert mit dem gesammelten Betrag?
60 % des gesammelten Betrages verbleiben für die Jugendarbeit in den Kassen der Vereine selbst. Mit den restlichen 40 % unterstützt die Sportjugend Projekte mit behinderten und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie jugendpflegerische Maßnahmen.
Welche Projekte werden unterstützt?
Für Vereine und Verbände, die selbst Projekte mit sozial benachteiligten Jugendlichen durchführen und unterstützen, besteht natürlich auch die Möglichkeit, aus den oben erwähnten 40 % einen Zuschuss für diese gemeinnützigen Projekte zu beantragen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
- Die beantragten Mittel sind für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu verwenden (KJHG)
- Es ist nur eine Bezuschussung von Sachkosten möglich (keine Personalkosten und investiven Kosten)
- Keine Bezuschussung von staatlichen Pflichtaufgaben oder des „normalen“ Vereinsbetriebes
- Es ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % vorgeschrieben
Vereine, die Anträge stellen wollen, können dies bis zum Ende des Jahres unter Angabe einer kurzen Beschreibung des Projektes stellen. Antragsstelle ist die Sportjugend Pfalz. Alle Sportjugenden in Rheinland-Pfalz entscheiden schließlich gemeinsam über die zu fördernden Projekte und deren Zuschusshöhe.
Gerne erwarten wir Ihren Anruf und geben Auskunft sowie weitere Informationen und Hilfestellung zur Jugendsammelaktion.
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
Internationales
Förderung von internationalen Jugendbegegnungen
Bei der Planung einer Jugendbegegnung ist allerdings auf die rechtzeitige Voranmeldung (im November des Vorjahrs) zu achten. Dem Antrag mit vorläufiger Kostenkalkulation sind die Einladung/Zusage des Partners und das gemeinsam erarbeitete Programm beizulegen.
Eine Förderung aus Bundesmitteln gibt es je nach Maßnahmeart für die ausländischen Gäste (In-Begegnung) oder als Zuschuss zu den Fahrtkosten (Out-Begegnung). Antragsstellung und Auszahlung erfolgt über die Sportjugend Rheinland-Pfalz durch die Deutsche Sportjugend. Die genaue Höhe der Förderung errechnet sich erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme gemeinsam mit den weiteren notwendigen Abrechnungsformularen einzureichen ist. Hier finden Sie die entsprechenden Zuschuss-Richtlinien.
Oder beantragen Sie einen kommunalen Zuschuss. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Hinweise:
– Eine Freizeit im Ausland ohne Partnerbezug wird nicht als internationale Jugendbegegnung gewertet.
– Europäische Mittel, Bundesmittel und Landesmittel schließen sich aus (Doppelförderung).
Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
Förderung von deutsch-französischem Austausch
Auch eine Deutsch-Französische Jugendbegegnung versteht sich als ein wechselseitiger Austausch mittels In- (der Austausch findet im eigenen Land statt) und Out-Begegnungen (die Maßnahme erfolgt im Partnerland). Als Besonderheit gibt es allerdings die so genannte „Drittort-Begegnung“ in Deutschland. Hier bleibt die deutsche Gruppe nicht in der eigenen Familie, sondern sie ist gemeinsam mit dem französischen Partner in einer Jugendherberge, Zeltlager o.Ä. untergebracht.
Wichtig: Eine Freizeit ohne Partnerbezug wird nicht als Deutsch-Französische Jugendbegegnung gewertet.
Hier finden Sie die Richtlinien zur Förderung über das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW). Weitere Informationen zu den Richtlinien und deren Zuschüssen sind unter www.dfjw.org erhältlich.
Oder beantragen Sie einen kommunalen Zuschuss. Hier finden Sie dazugehörige Informationen und Ansprechpartner*innen.
Ihr Ansprechpartner:
Sportjugend Pfalz
Peter Conrad, T 0631.34112-50
ACHTUNG: Eine Doppelförderung ist nicht möglich! Mittel des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) und Landesmittel schließen sich gegenseitig aus.