Zuschüsse Aus- und Fortbildung

 

Bezuschussung lizenzierter Übungsleiter*innen im Verein

1. Voraussetzungen

  • ÜL mit gültiger DOSB-C-Lizenz (ab 18 Jahre) und einer Tätigkeit von mindestens 40 Übungsstunden à 60 Minuten im Vorjahr
  • Schriftlicher Vertrag zwischen Übungsleiter und Verein
  • Vorlage der Bestandserhebung beim zuständigen Sportbund
  • Erhebung der vom Landessportbund Rheinland-Pfalz festgesetzten Mindestmitgliedsbeiträge
  • Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre laut Bestandserhebung für das Bezuschussungsjahr
  • Der Verein bestätigt mit dem Jahressammelantrag, dass ihm von allen darin aufgeführten
    Personen jeweils ein von diesen unterschriebener Verhaltenskodex vorliegt

2. Umfang der Bezuschussung

  • Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Landesmitteln
  • Grundlage der Bezuschussung ist die Anzahl der lizenzierten Übungsleiter (ÜL-Pauschale) und die Anzahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre (Pauschale pro Jugendlichem)

3. Antragsverfahren

  • Vorlage des Jahressammelantrages bis spätestens 31.03. des Bezuschussungsjahres → Beantragung erfolgt über das Online-Portal
  • Nachträgliche Veränderungen können im laufenden Bezuschussungsjahr nicht berücksichtigt werden

4. Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse

  • Jeder Antragstellende Verein erhält einen Bewilligungsbescheid
  • Die bewilligte Zuschusssumme wird jeweils zur Hälfte im Juni bzw. im November an den Verein überwiesen

5. Prüfung der Zuschussverwendung

  • Der Verein ist verpflichtet, die Zuschüsse ausschließlich zur Honorierung der im Verein tätigen ÜL (mit und ohne Lizenz) zu verwenden und entsprechende Kassenbelege zu führen
  • Der jeweilige Sportbund ist jederzeit berechtigt, durch Einsichtnahme in die Kassenbücher und Honorarbelege, die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse in den Vereinen zu überprüfen
  • Bei Zuwiderhandlung des Vereins gegen die Richtlinien wird dieser auf bestimmte Zeit von der Bezuschussung ausgeschlossen und unrechtmäßig erhaltene Zuschüsse werden zurückgefordert

 

Bezuschussung lizenzierter Vereinsmanager*innen im Verein

1. Förderungszweck

Grundgedanke der Vereinsmanager-Bezuschussung ist die Förderung qualifizierter Managementtätigkeit im Verein/Verband. Grundlage der Bezuschussung ist die Anzahl der lizenzierten Vereinsmanager und die Mitgliederzahl des Vereins.

2. Förderungsvoraussetzungen

  • Der Antragsteller muss Mitglied des zuständigen Sportbundes in Rheinland-Pfalz sein.
  • Erhebung der vom Landessportbund Rheinland-Pfalz festgesetzten Mindestmitgliedsbeiträge
  • Der Verein muss die jährliche Bestandserhebung beim zuständigen Sportbund vorlegen.
  • Der Verein/Verband gestattet dem Zuschussgeber durch Einsichtnahme in entsprechende Unterlagen die Überprüfung der Förderungsvoraussetzungen sowie die zweckentsprechende Verwendung gewährter Zuschüsse.
  • Der Verein/Verband muss mindestens einen lizenzierten Vereinsmanager mit gültiger DOSB-Lizenz (ab 18 Jahre) und einer Tätigkeit von mindestens 100 Stunden Zeitstunden im Vorjahr unter Vertrag haben.
  • Zwischen Verein/Verband und Vereinsmanager muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen sein. Sind Vereinsmanager in mehreren Vereinen/Verbänden tätig, kann jedem antragstellenden Verein für diese Vereinsmanager ein Zuschuss bei Antragstellung gewährt werden.
  • Der Bezug des Landesorganes „SPORT INFORM“ ist für jeden unter Vertrag stehenden Lizenzinhaber im Interesse seiner Fortbildung.

3. Der Umfang der Förderung

  • Der Verein erhält pro nebenamtlichem, lizenziertem Vereinsmanager (VM) eine Jahrespauschale, die sog. VM-Pauschale. Darüber hinaus erhalten Vereine für jedes Mitglied einen Festbetrag. Dieser wird jährlich neu im Haushaltsplan festgelegt.
  • Für hauptamtlich tätige lizenzierte Vereinsmanager (d.h. Vereinsmanager, die in einem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen) erhält der Verein einen Festbetrag pro Stunde in Abhängigkeit vom Arbeitsumfang (Stunden). Voraussetzung ist, dass uns der Arbeitsvertrag zzgl. einer Arbeitsplatzbeschreibung vorliegt.
  • Die Höhe der Förderbeträge richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, gilt landesweit und wird jährlich vom Präsidium des Landessportbundes festgelegt.

4. Der Vereinsmanager im Verband

  • Für Vereinsmanager in „kleinen“ Fachverbänden (keine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle!) auf Landes- oder Sportbundebene können Zuschüsse beantragt werden. Pro Verband kann ein Vereinsmanager mit der VM-Pauschale anerkannt werden.
  • Hauptamtlich tätige Vereinsmanager in Fachverbänden werden grundsätzlich nicht bezuschusst.

5. Antrag, Bewilligung, Auszahlung

  • Anträge auf Bezuschussung müssen bis spätestens 31.03. des Bezuschussungsjahres mittels Jahressammelantrag gestellt werden → Beantragung erfolgt über das Online-Portal. Bei den hauptamtlichen Vereinsmanagern muss der Antrag sowie eine Kopie des Lohnsteuernachweises des Vorjahres per E-Mail eingereicht werden.
  • Die 100 Stunden-Regelung für nebenamtlich tätige lizenzierte Vereinsmanager gilt auch im Fall eines unterjährigen Lizenzerwerbs und/oder der unterjährigen Aufnahme der Tätigkeit im Verein. Hier ist der Zeitraum der letzten eintretenden Zuschussvoraussetzung bis 31.12. des Vorjahres zur Prüfung der 100 Stunden heranzuziehen.
  • Die geleisteten Stunden müssen über einen „Stundennachweis“ nachgewiesen werden, der im Verein aufzubewahren ist.
  • Verbände, können bei uns die Jahressammelanträge anfordern.
  • Jeder antragstellende Verein/Verband erhält einen Bewilligungsbescheid von uns. Die bewilligte Zuschusssumme wird jeweils zur Hälfte im Mai/Juni bzw. im Oktober/November vom Landessportbund Rheinland-Pfalz an den Verein/Verband überwiesen.
  • Antragsteller und Zuschussempfänger ist der Verein/Verband.

 

Kursmaßnahmen von Vereinen in der Erwachsenenbildung

Über das Bildungswerk des Landessportbundes Rheinland-Pfalz erhalten Vereine für jede in der Erwachsenenbildung geleistete Unterrichtsstunde einen Zuschuss von 1,35 Euro.

Kursangebote haben sich in offenen, zukunftsgerichteten Vereinen seit Jahren etabliert. Kursangebote bereichern die Vereinsarbeit mit innovativen Inhalten.
Obwohl alle Vereine unterschiedlich sind, ist ein erfolgreicher Kursbereich immer ein Motor der neue Kräfte freisetzt.
Nachfolgend geben wir Ihnen dazu einige Impulse, denn wir möchten, dass auch Sie durch ihre Sportangebote profitieren.

  • Kurse erweitern das Vereinsangebot
  • Attraktive Vereinsangebote binden Mitglieder
  • Kurse bieten eine sehr große Planungssicherheit
  • Kurse führen zu zusätzlichen Einnahmen

Ihr Verein, ihre Mitarbeiter und Mitglieder werden für die Öffentlichkeit interessant.

Zeigen Sie Engagement. Es ist so leicht, mit Kursmaßnahmen Ihren Verein für alle attraktiver zu machen.

Die entsprechenden Informationen und die Antragsformulare für die Kursplanung, Kurskalkulation und eine To-Do-Checkliste können über die Website des Bildungswerkes unter www.bildungswerksport.de herunter geladen werden.

Zuschüsse für Fachverbände

Gewährung von Zuschüssen aus dem Übungsleiteretat des Sportbundes Pfalz für Fachlehrkräfte und zur Ausbildung von Trainer/innen-C

Fachlehrkräfte

  • Mitteilung über Einsatz von Fachlehrkräften bis spätestens 15. Januar des Bezuschussungsjahres.
  • Voraussetzung ist eine gültige DOSB-Trainer-C-Lizenz.
  • Die Höchststundenzahl je Fachlehrkraft ist pro Jahr auf 120 Stunden begrenzt.
  • Zuschusshöhe 6,00 Euro je Stunde, wenn dieser Betrag mindestens seitens des Fachverbandes gewährt wird.
  • Die Auszahlung erfolgt quartalsweise
  • Die Förderung von Fachlehrkräften ist ausschließlich für den Einsatz bei leistungssportorientiertem Training/Lehrgang im Nachwuchsbereich vorgesehen. Durchführungsort muss in der Pfalz liegen.

Ausbildung Trainer/innen-C

  • Die Zuschüsse für die fachliche Ausbildung werden den Fachverbänden automatisch überwiesen.