Schwimmprogramm »Kinder lernen Schwimmen«

 

Das Programm »Kinder lernen Schwimmen« wird fortgeführt, mit einem Fördervolumen von insgesamt 117.500 Euro. Gefördert werden zwei Bausteine:

  Baustein 1 Baustein 2
Förderinhalt Es werden qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) für Kinder und Jugendliche bis max. 14 Jahre mit einem pauschalen Betrag gefördert. Es können Bäderkosten, insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen, in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen.
Zuschusshöhe

Die Zuschusshöhe beträgt bei einer Mindestdauer von 300 Minuten 50,00 Euro pro Teilnehmer*in.

Förderhöhe pro Verein zunächst max. 1.500,00 Euro.

Baustein 2 hat insgesamt eine Fördersumme von 17.500,00 Euro zur Verfügung. Diese wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
Antragsfrist

15.10.2024

Einreichung Sachbericht bis 01.11.2024

30.11.2024

Die zu erwartenden Bäderkosten für den Monat Dezember 2024 müssen realistisch geschätzt werden.

Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Sportvereine, die Mitglied in einem Sportbund, sowie Mitgliedsvereine des DLRG Landesverbandes sind und die Mindestmitgliedsbeiträge erheben. Alle schwimmsporttreibenden rheinland-pfälzischen Sportvereine, die Mitglied in einem Sportbund und dem Schwimmverband Rheinland oder dem Südwestdeutschen Schwimmverband oder dem DLRG Landesverband sind und die Mindestmitgliedsbeiträge erheben.
Förderausschluss Kosten für andere Angebote der Vereine wie z.B. Wassergymnastik, Wasserball etc., bei welchen nicht primär das Ausüben von Schwimmen im Zentrum steht.
Förderfähige Kosten Wird mit einer Pauschale gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten. Fördert Bäderkosten, insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen, in Form von Badmieten. Eventuelle von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde.
Förderkriterien

Durchführung eines qualifizierten Schwimmkurs-Angebots, das mindestens 300 Minuten umfasst und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt wird.

Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch Reduzierung der Kursgebühren).

Abgabe einer entsprechenden Ausschreibung, der geplanten Kurs-Anzahl sowie Teilnehmendenzahl und eines abschließenden Sachberichtes.

Förderrichtlinien Baustein 1

Geförderte Bäderkosten in Form von Badmieten müssen im Rahmen eines Vereinsangebots zum Ausüben des Schwimmsports angefallen sein.

Förderrichtlinien Baustein 2

Antrag Antrag Baustein 1 Antrag Baustein 2
Sachbericht Sachbericht Baustein 1

Die Informationen nach Art. 14 DSGVO gelten für alle Bausteine.

Ablauf der Förderung

  1. Laden Sie das entsprechende Antragsformular zu Baustein 1 oder 2 herunter, füllen Sie die Felder aus und setzen ihre Unterschrift darunter.
  2. Senden Sie den Antrag mit den jeweiligen Informationen (z.B. Ausschreibung der Schwimmkurse, Berechnung der Badmieten) an den Sportbund Pfalz.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine Bewilligung. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der landesweiten Gesamtprojektsumme für die verschiedenen Bausteine.
  4. Reichen Sie nach entsprechender Bewilligung einen Sachbericht (Baustein 1) ein. Dieser muss unterschrieben bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis 30.11.2024 beim Sportbund vorliegen. Die zu erwartenden Bäderkosten für den Monat Dezember 2024 müssen realistisch geschätzt werden. Sollte zwischen der geschätzten und tatsächlichen Antragssumme ein gravierender Unterschied bestehen, ist dies dem jeweiligen Sportbund spätestens zum 31.01.2025 mitzuteilen. Zu viel gezahlte Förderungen können zurückgefordert werden.
  5. Nach der Prüfung erfolgt im Anschluss auf Basis der eingereichten Nachweise und der sich hieraus tatsächlich ergebenden Fördersumme die Auszahlung.
  6. Entsprechende Projektunterlagen (wie z.B. Originalrechnungen, Ausschreibungen oder Teilnehmerlisten, etc.) sind durch den Verein aufzubewahren.