Ehrungen

Ehre, wem Ehre gebührt.

Der Sportbund Pfalz ehrt verdiente Mitarbeiter*innen aus Ihrem Verein oder Verband

Jeder Mitgliedsverein oder -verband des Sportbundes Pfalz hat die Möglichkeit, Ehrungen für verdiente Mitarbeiter*innen zu beantragen. Diese können mit der Ehrennadel in Bronze, Silber oder Gold ausgezeichnet werden. Bitte beachten Sie vor Antragsstellung mit unserer geltenden Ehrenordnung die Voraussetzungen für eine solche Ehrung:

Ehrungen durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz

Die Ehrenplakette

 

Die Ehrenplakette, die Ehrenplakette in Silber und die Ehrenplakette in Gold wird mit Urkunde und Nadel verliehen. Mit ihr werden Frauen und Männer in den Mitgliedsorganisationen geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit über den Verein hinaus ausgezeichnet haben (z.B. auf Kreisebene, Fachverbandsebene, Landesebene).

Eine entsprechende Auszeichnung des regionalen Sportbundes soll dieser Ehrung vorausgegangen sein.
Über die Verleihung der Ehrenplakette entscheidet der Präsident des Landessportbundes. Über die Verleihung der Ehrenplakette in Silber und Gold entscheidet das Präsidium des Landessportbundes.

Die Anträge sind über den Sportbund Pfalz in Kaiserslautern einzureichen. Sie stehen auf der Internetseite des Landessportbundes Rheinland-Pfalz als pdf zum Download bereit. Antragsberechtigt sind Fachverbände und der Sportbund selbst.

Die Vereinsjubiläumsplakette

 

Der Landessportbund verleiht die Vereinsjubiläumsplakette an Vereine anlässlich eines 100-jährigen, 125-jährigen, 150-jährigen usw. Bestehens. Vorschläge für die Verleihung der Vereinsjubiläums- plakette erfolgen durch den Sportbund Pfalz direkt an den Landessportbund.

Die Verleihung der Plakette erfolgt durch einen Vertreter des Sportbundes Pfalz bei der Jubiläumsfeier des Vereins.

Weitere Ehrungen durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz finden Sie auf dessen Homepage.

Den Antrag für Ehrungen des Landessportbundes finden Sie hier zum Download.

Landesehrungen

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz hat verschiedene Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger auszuzeichnen, die sich besondere Verdienste um Staat und Gesellschaft erworben haben. Weiterhin können Vereine bei besonderen Vereinsjubiläen eine Ehrung erhalten.

Wappenschild des Landes

 

Der Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Stiftung des Ministerpräsidenten aus dem Jahr 1952 und kann an Vereine verliehen werden, die sich z.B. der Pflege des Sports widmen. Er wird aus Anlass eines mehr als 100-jährigen Stiftungsfestes verliehen, wenn dieses Fest sowohl einen angemessenen Anlass (110 Jahre, 120 Jahre usw.), als auch einen angemessenen Rahmen (akademische Feier, Konzert oder ähnliches) gewährleistet. Der Wappenschild wird durch die Ministerpräsidentin verliehen.

Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz

 

Die Sportplakette wird für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Bereich des Sports verliehen. Die Verleihung erfolgt durch die Ministerpräsidentin. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgehändigt.
Für die Verleihung vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung sowie der Landessportbund Rheinland-Pfalz und die regionalen Sportbünde.

Sport-Obelisk

 

Der Sport-Obelisk wird jährlich vom Sportminister an Persönlichkeiten verliehen, die sich in mindestens 20-jährigem Wirken für den Sport herausragende Verdienste erworben haben und ebenso an Sportlerinnen und Sportler mit besonderer Vorbildfunktion. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung, die Sportorganisationen, die Landkreise und kreisfreien Städte. Vorschläge sind bis zum 1. Mai eines Jahres an das Ministerium des Innern und für Sport in Mainz zu richten.

Ehrenurkunde der Frau Ministerpräsidentin

 

Diese Ehrenurkunde wird an Sportvereine zum 150-jährigen Vereinsjubiläum verliehen. Voraussetzung für die Verleihung der »Ehrenurkunde der Frau Ministerpräsidentin« ist der Besitz des »Wappenschildes«! Die Anträge richten Vereine an den Sportbund Pfalz. Dort sind auch die Antragsvordrucke mit einem Merkblatt erhältlich. Der Sportbund leitet den Antrag an die ADD in Trier weiter. In der Regel überreichen die Oberbürgermeister oder Landräte die Ehrenurkunde. Sportvereine, die ihr 155., 160., 165. usw. Stiftungsfest feiern, können diese Ehrung ebenfalls beantragen. Für zurückliegende Jubiläen kann diese Ehrung nicht vergeben werden.

Landesverdienstmedaille

 

Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt. Die Ministerpräsidentin verleiht diese Auszeichnung an Menschen, die sich im besonderen Maße ehrenamtlich in allen Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens ebenso wie im Umwelt- und Naturschutz, in der Kommunalverwaltung, in der Wirtschaft oder in den Gewerkschaften engagiert haben. Ihre Leistungen sollen mit der Verdienstmedaille anerkannt und beispielhaft herausgestellt werden.

Sportplakette des Bundespräsidenten

 

Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder -verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben. Die Auszeichnung wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Turn- oder Sportvereins oder -verbandes auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. Die Urkunde über die Verleihung vollzieht der Bundespräsident. Urkunde und Plakette werden durch ihn, durch den zuständigen Landesminister für Sport oder einen Beauftragten bei einer zentralen Veranstaltung ausgehändigt.
Anträge und weitere Infos werden jährlich an die in Frage kommenden Vereine vom Sportbund Pfalz verschickt.

Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz

 

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird von der Ministerpräsidentin für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet wurden, können zusammengerechnet werden.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung und der Präsident der ADD. Darüber hinaus hat jedermann die Möglichkeit, den Landräten, Oberbürgermeistern und dem Präsidenten der ADD Persönlichkeiten zu benennen, die einer Auszeichnung mit der Ehrennadel würdig erscheinen.

 

Landesverdienstorden

 

Der Landesverdienstorden ist die höchste rheinland-pfälzische Auszeichnung. Die Ministerpräsidentin verleiht ihn an Persönlichkeiten, die Außergewöhnliches und Überdurchschnittliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben.
Die Verleihung soll die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Engagements abdecken und alle Bevölkerungskreise umfassen. Insbesondere aber sollen auch Leistungen derjenigen gewürdigt werden, die sich im Stillen und ohne öffentliches Aufsehen engagieren. Um die Wertigkeit und das Ansehen des Ordens zu unterstreichen, wurde die Zahl der Ordensträger auf 800 begrenzt. Stirbt ein Ordensinhaber oder wird ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis der Träger entsprechend ergänzt. Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung.