Rundfunkbeitrag für Sportvereine

 

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird solidarisch auf alle Bürger in Deutschland verteilt.

 

Was müssen Vereine und Verbände zahlen?

Einrichtungen des Gemeinwohls, also auch eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen, müssen aktuell nur ein Drittel des standardmäßigen Rundfunkbeitrags zahlen. Pro Betriebsstätte (Sportstätten, Geschäftsstellen, Vereinsheime etc.) werden hier 6,12 € pro Monat fällig.
Befindet sich die Geschäftsstelle Ihres Vereins in der Wohnung einer Privatperson, entfällt der Rundfunkbeitrag, da die Person den Rundfunkbeitrag bereits für die Wohnung entrichtet.
Sind in Ihrer Betriebsstätte lediglich ehrenamtliche Mitarbeiter oder 1-Euro-Jobber tätig, entfällt der Rundfunkbeitrag ebenfalls.

Für alle auf den eingetragenen gemeinnützigen Verein angemeldeten Kraftfahrzeuge, entfällt der Rundfunkbeitrag ebenfalls, sofern diese ausschließlich zu Zwecken der Einrichtung genutzt werden.

In diesem Merkblatt finden Sie alle nötigen Informationen.