Mit den neuen Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung werden das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen ab heute ermöglicht. So hat es der Ministerrat beschlossen. Damit können beispielsweise die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb in den Ballsportarten wie Fußball, Handball und Volleyball wieder durchgeführt werden. Die Voraussetzungen im Innen- und Außenbereich werden einander angeglichen.

„Die Disziplin der Sportlerinnen und Sportler und die gewonnenen Erfahrungen der letzten Monate machen nach den schrittweisen Lockerungen nun diesen weiteren großen Schritt Richtung Normalität möglich. Die erhöhte Personenanzahl ermöglicht auch in den Kontaktsportarten den wieder annähernd normalen Trainings- und Wettkampfsport“, so Sportminister Roger Lewentz.

Die weitere Lockerung sei der nächste logische Schritt, nachdem zuvor erst die Außen- und dann die Innensportanlagen wieder geöffnet worden waren. Ausdauer und Teamgeist seien wichtige Eigenschaften von Sportlerinnen und Sportlern, die sie auch in den vergangenen Monaten unter Beweis stellen mussten. „Das konsequente Einhalten der Regeln und die vorhandene Bereitschaft, die ersten Lockerungen in Stufen umzusetzen, hat dieser größeren Lockerung den Weg bereitet. Mein Dank gilt daher den zahlreichen Engagierten der rheinland-pfälzischen Sportwelt für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen. Auch sie haben ihren Teil dazu beigetragen, die Infektionszahlen im Land zu reduzieren“, betonte Lewentz.

Voraussetzung für die neuen Lockerungen ist eine Kontaktdatenerfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe. Die wiederzugelassenen Zweikämpfe und der sportliche Wettstreit erfordern also auf der anderen Seite eine Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten.

„Um die Lockerungen dauerhaft umzusetzen, sind wir weiterhin darauf angewiesen, dass sich die Sportlerinnen und Sportler so rücksichtsvoll wie bisher verhalten“, sagte der Sportminister. Die Erhöhung der Gruppengröße auf bis zu 30 Personen bezieht sich auf die reine Sportausübung und gilt nicht für zufällig zusammengesetzte Gruppen. Außerhalb der Trainingsstätte und für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen der bereits bekannten Veranstaltungsregeln und einem damit einhergehenden Hygienekonzept zugelassen.

Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

 

AKTUELL: Hier finden Sie Zweite Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung RLP.