Seit dem 31. Januar 2022 ist die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (30. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2022 außer Kraft.
Auf Grundlage dieser 30. CoBeLVO wurde auch das „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik in Rheinland-Pfalz“ angepasst. Durch das neue Hygienekonzept entfällt für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik die Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung.