Wie uns das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, ist seit 04. März 2022 die neue und inzwischen 31. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Sie kann über folgenden Link abgerufen werden: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/31._CoBeLVO/220302_31_CoBeLVO.pdf

Der Verweis auf das Hygienekonzept für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik ist in § 15 Abs. 4 der 31. CoBeLVO zu finden.

Das „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik“ wurde an die neue CoBeLVO angepasst und kann über den folgenden Link abgerufen werden: