Für die landesweite Bewegungskampagne stellt das Sportministerium insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, dabei beträgt die maximale Förderung pro Bewegungsanbieter 690 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass jeder Antrag mindestens fünf Termine von mindestens 60 Minuten beinhaltet. Neben dem Engagement und dem Aufwand der Vereine werden mit einer einmaligen Pauschale von 300 Euro unter anderem für die Organisation, Öffentlichkeitsarbeit oder Fahrtkosten finanziell unterstützt. Auch die entstehenden Übungsleitungskosten können gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur einmalig möglich und die Antragsfrist endet am 31. Juli 2025.
Das Anmeldeformular, eine Übersicht aller Bewegungsangebote und weitere Infos zur Antragstellung finden Sie hier.