Mitgliederversammlung des Sportbundes Pfalz 2022

Die Mitgliederversammlung des Sportbundes findet am 21. Mai 2022 in der Donnersberghalle in Rockenhausen statt. Die Einladung und Informationen hierzu sind Ihnen rechtzeitig über unser Pfalzsport-Magazin Ausgabe März/April 2022 zugegangen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie noch einmal zu den wesentlichen Themen rund um die Mitgliederversammlung: Anfahrt, Wahlberechtigung, Unterlagen u.v.m. Haben Sie darüber hinaus Fragen, melden Sie sich gerne bei uns.

FAQ – Hier finden Sie Antworten

Wahlberechtigung

Wer darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen?

  • Mitglieder des Hauptausschusses
  • Vertreter*innen
    der Vereine
    der Fachverbände
    der Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung
    der Verbände für Wissenschaft und Bildung
  • stellvertretende Sportkreisvorsitzende
  • Sportkreisjugendleiter*innen
  • fünf Vertreter*innen der Sportjugend Pfalz.

 

Stimmenverteilung

  • Die Vereine haben je 300 angefangene Mitglieder eine Stimme.
  • Die regionalen Fachverbände und die Landesfachverbände ohne regionale Untergliederung haben je angefangene 10.000 ihrer Mitglieder im Sportbund Pfalz eine Stimme.
  • Landesfachverbände mit regionaler Untergliederung haben je eine Stimme.
  • Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung und Verbände für Wissenschaft und Bildung haben je eine Stimme.
  • Die Mitglieder des Hauptausschusses, die stellvertretenden Sportkreisvorsitzenden, die Sportkreisjugendleiter*innen und die fünf Vertreter*innen der Sportjugend Pfalz haben je eine Stimme.

Das Stimmrecht eines Vereins oder Verbandes kann jeweils von einem Delegierten wahrgenommen werden. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nur innerhalb des Vereins oder des Verbandes zulässig.

Anträge einreichen

Anträge zur Mitgliederversammlung können die Organe des Sportbundes Pfalz und die Mitglieder stellen.
Anträge sind schriftlich mit Begründung bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Präsidentin des Sportbundes Pfalz einzureichen.


Dringlichkeitsanträge werden nur behandelt, wenn sie schriftlich eingebracht werden und mit zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der Behandlung zugestimmt wird.

Satzungsänderungen

Die geplanten Satzungsänderungen, über die auf der Mitgliederversammlung abgestimmt werden, wurden bereits in der Pfalzsport-Ausgabe März/April aufgeführt. Im Nachhinein hat das Finanzamt kleinere Ergänzungsformulierungen empfohlen. Diese Ergänzungspassagen des Finanzamtes haben wir angepasst, Sie finden diese in untenstehender Übersicht: alt /neu.

Alle Satzungsänderungen finden Sie übersichtlich alt/neu im Berichtsheft zur Mitgliederversammlung.

 

Bisherige Formulierung in der aktuellen Sportbund Pfalz-Satzung (alt)
Endgültiger Änderungsvorschlag nach Einarbeitung der Anmerkungen des Finanzamtes (neu)
§ 2 Zweck und Aufgaben
Ziffer 4:
Dem Sportbund Pfalz obliegen insbesondere:
a) die Förderung des Wettkampf-, Breiten- und Freizeitsports
b) die überfachliche Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und deren Honorarbezuschussung
c) die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens
d) die Führung der zentralen Kassengeschäfte
e) die Sicherung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für seine Mitglieder
f) die Vorsorge für eine sportmedizinische und soziale Betreuung.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Ziffer 4:
Dem Sportbund Pfalz obliegen insbesondere:
Der Sportbund Pfalz verwirklicht seine Satzungszwecke insbesondere durch:
a) die Förderung des Wettkampf-, Breiten- und Freizeitsports
b) die überfachliche Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und deren Honorarbezuschussung
c) die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens
d) die Führung der zentralen Kassengeschäfte
d) die Sicherung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für seine Mitglieder
f) die Vorsorge

 

Erläuterung zu Ziffer 4:  Die Benennung der Verwirklichung der Satzungszwecke ist eine Anregung des Finanzamts unter Hinweis auf die Mustersatzung der Finanzverwaltung.

§ 2 Zweck und Aufgaben
Ziffer 7:
Der Sportbund Pfalz dient durch die Förderung des Sports ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Der Sportbund Pfalz ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Sportbundes Pfalz dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Sportbundes Pfalz fremd sind oder durch unangemessene Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Ziffer 7:
Der Sportbund Pfalz dient durch die Förderung des Sports ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
Der Sportbund Pfalz ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Sportbundes Pfalz dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Sportbundes Pfalz fremd sind oder durch unangemessene Vergütungen begünstigt werden.

 

Erläuterung zu Ziffer 7: Dies ist eine Anregung des Finanzamts unter Hinweis auf die Mustersatzung der Finanzverwaltung.

§ 15 Auflösung
Ziffer 2:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Sportbundes Pfalz oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an den Landessportbund Rheinland-Pfalz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Gebiet des ehemaligen
Sportbundes Pfalz zu verwenden hat.
§ 15 Auflösung
Ziffer 2:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Sportbundes Pfalz oder Wegfall seines bisherigen Zweckes steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den Landessportbund Rheinland-Pfalz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke im Gebiet des ehemaligen Sportbundes Pfalz zu verwenden hat.

 

Erläuterung Zu Ziffer 2: Dies ist eine Anregung des Finanzamts unter Hinweis auf die Mustersatzung der Finanzverwaltung.

Anfahrt

Die Donnersberghalle in Rockenhausen liegt in der dortigen Brühlgasse.

Adresse für Ihr Navigationssystem:
Anne-Frank-Grundschule Rockenhausen
Brühlgasse 29
67806 Rockenhausen

Die Grundschule befindet sich bei Anfahrt auf der rechten Straßenseite. Auf Ihrer linken Seite befindet sich ein großer Parkplatz, den Sie bitte nutzen. Von dort aus laufen Sie 3 Gehminuten zum Eingang der Donnersberghalle.

Bitte folgen Sie unseren Beschilderungen vor Ort.

Vom Haupt-Parkplatz (eingekreistes großes P) folgen Sie bitte zu Fuß den Pfeilen die Brühlgasse runter zu Gebäude A (Donnersberghalle) und nutzen dort den ersten Eingang A1.

Zugangsvoraussetzungen nach CoBeLVo

Bei der Mitgliederversammlung des Sportbundes Pfalz gelten die Vorgaben der aktuell gültigen 33. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVo) des Landes Rheinland-Pfalz. Es wird daher keine Zugangsbeschränkungen geben. 

Wir empfehlen Ihnen dennoch, eine medizinische Maske in Situationen, in denen kein Abstand eingehalten werden kann, zu tragen.

Rauchen am Veranstaltungsort

Das Rauchen vor der Donnersberghalle in Rockenhausen ist verboten. Ein Raucherbereich wird im Innenhof der Halle eingerichtet. Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort.