Seit dem 1. Oktober 2026 kann das erweiterte Führungszeugnis nicht nur digital beantragt, sondern auch digital als PDF ausgestellt werden. Für Sportvereine bedeutet dies eine spürbare Vereinfachung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz.
Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein, um Kindern und Jugendlichen im Sport ein sicheres Umfeld zu bieten. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person wegen kinder- und jugendschutzrelevanter Straftaten vorbestraft ist und kann von Personen verlangt werden, die im Verein mit Minderjährigen arbeiten.

Neu ist, dass das Führungszeugnis nun vollständig digital über das Bundesamt für Justiz abgewickelt werden kann. Die Ausstellung erfolgt als PDF im BundID-Konto und steht in der Regel bereits nach wenigen Stunden zur Verfügung. Die Echtheit des Dokuments kann über einen QR-Code überprüft werden.
Unverändert bleiben die rechtlichen Vorgaben für Vereine: Das erweiterte Führungszeugnis darf lediglich eingesehen, jedoch weder kopiert noch aufbewahrt werden. Dokumentiert werden dürfen lediglich die Einsichtnahme und deren Ergebnis. Zudem bleibt die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung durch den Verein Voraussetzung für die Beantragung. Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen fällt weiterhin keine Gebühr an.
Wichtig ist außerdem: Das erweiterte Führungszeugnis ersetzt kein umfassendes Schutzkonzept. Es ist lediglich ein Baustein im Kinderschutz und sollte durch weitere Maßnahmen wie Verhaltenskodizes, Ansprechpersonen, Beschwerdewege und Qualifizierungsangebote ergänzt werden. [dosb.de]

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