Sportjugenden in Rheinland-Pfalz beziehen Stellung – Viele offene Fragen mit Blick auf Betreuungsanspruch

Ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt der ganztägige Betreuungsanspruch für Grundschüler. So besagt es das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz oder kurz GaFöG. Es regelt den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder. der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Kinder im Grundschulalter haben dann einen Anspruch auf Betreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Dieser Anspruch gilt auch in den Ferien.

Mit dem Gesetz soll die Betreuungslücke nach der Kindergartenzeit geschlossen werden. Die Umsetzung des Betreuungsanspruchs obliegt den kommunalen Jugendämtern. Doch aktuell sind zur Umsetzung noch viele Fragen offen. Klar ist jedoch bereits, dass insbesondere die Ganztagsbetreuung in den Ferien Auswirkungen auf die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit haben wird.

Dabei sind gerade unsere Vereinsangebote in den Ferienzeiten Kernelemente der Jugendarbeit, die einen wichtigen Beitrag zur Kompetenzvermittlung in den Bereichen Verantwortungsübernahme, Eigenständigkeit und Demokratiefähigkeit leisten. Gleichzeitig werden über Freizeiten viele junge Menschen für ein ehrenamtliches Engagement begeistert. Allein in den rheinland-pfälzischen Sportvereinen und -verbänden finden jedes Jahr über 1.000 Ferienaktionen statt.

Gemeinsam mit anderen Akteuren der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz haben wir daher eine Stellungnahme zu den Widersprüchen, Schnittstellen und Perspektiven der Jugendarbeit und des Ganztagsförderungsgesetzes verfasst. Wir wollen den GaFöG-Anspruch so ausgestalten, dass auch weiterhin die Eigenständigkeit und Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit erhalten und gestärkt werden sowie gleichzeitig ein gutes Betreuungskonzept für die Grundschüler geschaffen wird.

Hier geht es zum Text unserer kompletten Stellungnahme.