Gemäß Info aus dem Landesjugendamt vom 14.05.2021 verweisen wir auf das neue „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz“. Das Konzept beruht auf den Regelungen der 20. Corona-Bekämpfungsverordnung (20. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und ist über diesen Link abrufbar.

Darüber hinaus finden Sie hier auch die komplette 20. CoBeLVO.