Seit dem 02.07.2021 gilt die inzwischen 24. Corona-Bekämpfungsverordnung (24. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz. Sie tritt mit Ablauf des 30.07.2021 wieder außer Kraft.

Auf Grundlage der 24. CoBeLVO wurde nun das „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik“ angepasst.

Hier finden Sie unsere Zusammenfassung der Hygieneregeln.