Nach Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 traten am 01. Januar 2026 Gesetzesänderungen in Kraft, die für gemeinnützige Vereine einige Änderungen und Entlastungen mit sich bringen. Erhöhung der Umsatzfreigrenze Die Anhebung der Umsatzfreigrenze von 45.000 €...
Zum 01. Januar 2026 wurde die Mindestlohnhöhe auf nunmehr 13,90 € angehoben. In diesem Zuge wurde auch die Geringfügigkeitsgrenze auf jetzt 603 € angehoben. Vereine mit geringfügig Beschäftigten sollten unbedingt prüfen, ob bei der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit...