Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Die Barrierefreiheit stellt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Welche Änderungen kommen auf uns zu?
Die meisten Vereine fallen nicht unter die Pflicht, ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Die Verordnung zum BFSG definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Konkret betroffen sein können damit u.a. Vereins-Websites mit digitalen Informationsangeboten, Online-Ticketverkaufssysteme für Sportveranstaltungen sowie E-Learning-Plattformen für Sportausbildungen. Vereine oder Verbände, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft, sind vom Gesetz nicht betroffen.
Quelle: DOSB
Übrigens, auf dem Weg zu mehr digitaler Barrierefreiheit unterstützt Sie auch der Sportbund Pfalz: Durch eine besondere Vereinbarung mit der Assisstenzsoftware »Eye-Able« steht diese allen Mitgliedsvereinen und -verbänden der rheinland-pfälzischen Sportbünde kostenlos für ihre Webseiten zur Verfügung. Der Einbindungsprozess ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen und auch eine individuelle Ausgestaltung von Tool-Design und Optionen ist möglich. Hier finden Sie alle Infos dazu.