Bereits in den letzten beiden Jahren haben die Sportbünde in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport das Förderprogramm
»Kinder
Baustein 1 – Unterstützung von Schwimmkursen
Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert (Förderhöhe pro Verein zunächst maximal 1.500 Euro). In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten. Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen, von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden und der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein. Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht und im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Baustein 2 – Förderung von Badmieten
Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Etwaige von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zugrunde. Für diesen Baustein stehen 17.500 Euro zur Verfügung. Diese werden je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
Die Förderkriterien im Detail, Antragsformulare und weitere Infos finden Sie auf der Zuschuss-Seite zum Schwimmprogramm.