Ob Social-Media-Post, Vereinsnewsletter oder Plakat für das Sommerfest: Künstliche Intelligenz unterstützt mittlerweile viele Ehrenamtliche im Vereins- und Verbandsalltag. Seit dem 02. August 2026 gelten jedoch neue Transparenzpflichten aus dem europäischen AI Act für bestimmte KI-Anwendungen und KI-generierte Inhalte.
Die wichtigste Information vorweg: Eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle mit KI erstellten Inhalte gibt es nicht. Für Sportvereine und -verbände bedeutet das vor allem eines: Wer KI einsetzt, sollte wissen, in welchen Fällen eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Wann ist eine Kennzeichnung von KI-Inhalten erforderlich?
Für Vereine und Verbände spielen vor allem drei Anwendungsfälle eine Rolle:
1. Chatbots und virtuelle Assistenten
Setzt ein Verein auf seiner Website einen KI-gestützten Chatbot ein, müssen Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Ein kurzer Hinweis zu Beginn des Chats reicht in der Regel aus.
2. Bilder, Videos und Audioinhalte
Werden Inhalte mithilfe von KI erzeugt oder wesentlich verändert und könnten für echte Aufnahmen gehalten werden, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Dies betrifft insbesondere sogenannte Deepfakes. Bei offensichtlich künstlichen Darstellungen, etwa Illustrationen, Grafiken oder Piktogrammen, besteht hingegen in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Ein freiwilliger Hinweis kann dennoch sinnvoll sein, um Transparenz und Vertrauen zu stärken.
3. Texte
Auch für bestimmte KI-generierte Texte kann eine Transparenzpflicht gelten, insbesondere wenn diese der Information der Öffentlichkeit dienen.
Die wichtige Ausnahme: Redaktionelle Kontrolle
Für viele Vereine dürfte vor allem diese Regel entscheidend sein: Wird ein von KI erstellter Entwurf von einer Person geprüft, überarbeitet und unter der Verantwortung des Vereins veröffentlicht, entfällt die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen. Das bedeutet: Wer KI als Unterstützung beim Schreiben nutzt und die Inhalte vor der Veröffentlichung sorgfältig kontrolliert, benötigt häufig keinen zusätzlichen Hinweis.
Die Faustregel lautet: KI darf unterstützen, die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt bleibt beim Menschen.
Der AI Act soll verhindern, dass Menschen unbeabsichtigt über KI-generierte Inhalte getäuscht werden. Vereinen wird daher empfohlen, klare Zuständigkeiten festzulegen: Wer nutzt KI? Wer prüft Inhalte? Und wann ist eine Kennzeichnung erforderlich? So lassen sich die gesetzlichen Vorgaben einhalten und gleichzeitig Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Vereinskommunikation stärken.
Weitere Informationen sowie einen praktischen Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-Inhalten finden Sie hier.