Die Landesregierung Rheinland-Pfalz reagiert mit einer Erhöhung der Förderquoten und der Anpassung der Kostenrichtwerte im Sportstättenbau auf die gestiegenen Baukosten und unterstützt Kommunen sowie Vereine bei der Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur.

Ab Januar 2025 können im Rahmen des Landesprogramms für den Sportstättenbau, bei dem in erster Linie Hallen, Plätze sowie Bäder gefördert werden, Bauprojekte von Kommunen, Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro unterstützt werden – bisher lag diese Grenze bei 75.000 Euro. Die Förderquote kann hierbei bis zu 50 statt bisher 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Allerdings bleibt die Förderung bei größeren Projekten, wie Schwimmbädern oder Großspielfeldern, durch Kostenrichtwerte gedeckelt. Im Rahmen des bestehenden Sonderprogramms, das gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Sportbünden abgewickelt wird, können kleinere bauliche Maßnahmen von Sportvereinen und -verbänden mit zuwendungsfähigen Kosten von 10.500 Euro bis nunmehr 100.000 Euro mit einer Förderung von bis zu 40 Prozent statt bisher 35 Prozent gefördert werden.

Auch im Sportstättenförderprogramm »Land in Bewegung« können kleine Sport- und Bewegungsanlagen im Freien bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten zwischen 10.500 Euro und 100.000 Euro auf Antrag der Kommunen mit bis zu 50 Prozent unterstützt werden.

Weitere Infos zu diesen und weiteren Förderprogrammen im Bereich Sportstättenbau finden Sie hier.