Ab 01. Juli 2025 können Mitgliedsvereine des Sportbundes Pfalz Anträge zur Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräte stellen. Ziel des Programms ist es, die Qualität und Nachhaltigkeit im Sportbereich zu verbessern, indem die Anschaffung von robusten und langlebigen Sportgeräten finanziell unterstützt wird. Zu den förderfähigen Sportgeräten zählen unter anderem: Fitnessgeräte (z. B. Medizinball, Hanteln), Ballsportgeräte (z. B. Tennisnetze, Fußballtore, Handballtore), Wassersportgeräte (z. B. Kajaks, Ruderboote, SUP-Boards) oder Leichtathletikgeräte (z. B. Hürden, Startblöcke).
Bezuschusst werden 20 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten, jedoch maximal 1.000 € pro Antrag. Der Preis eines einzelnen Sportgeräts muss mindestens 50 € und der Gesamtbetrag des Antrags mindestens 500 € betragen. Letzterer kann durch Addition mehrerer Sportgeräte erreicht werden. Die Beantragung des Zuschusses ist an die aktuell geltenden Sportgeräteförderrichtlinien gebunden und der Kauf/die Bestellung ist erst nach der Bewilligung möglich.
Weitere Informationen zur Förderung langlebiger Sportgeräte und das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.