Das Thema »Safe Sport« steht seit Jahren im Blickpunkt von Sportorganisationen, Öffentlichkeit und Politik. Eine Herausforderung im Umgang mit interpersonaler Gewalt im Sport in allen ihren Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) liegt darin, dass es vielfach um Gewalthandlungen geht, die unterhalb der Schwelle vom Strafrecht erfasster Tatbestände liegen. Auch diese Form von Gewalt ist im Sport inakzeptabel, da sie einerseits seinen Werten widerspricht und zweitens Wegbereiter zu Formen stärkerer Gewalt bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein kann. Der »Safe Sport Code«, der vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde, gibt Sportvereinen und -verbänden die Möglichkeit, Gewalthandlungen rechtssicher zu sanktionieren, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Er definiert außerdem verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.

 

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