Prävention (sexualisierter) Gewalt

Kaum ein anderes Thema bewegt die Gesellschaft mehr, als die Berichte zum (sexuellen) Missbrauch an Minderjährigen bzw. Schutzbefohlenen. Wenn wir darüber hinaus noch aus den Medien Einzelheiten erfahren, so sind wir umso stärker betroffen. Wir fragen uns immer häufiger, wie Kinder ungehindert über einen so langen Zeitraum gemobbt, geschlagen oder (sexuell) belästigt werden konnten und vielleicht auch weiterhin können.

Potentielle Täter suchen sich zielgerichtet Vereine und Verbände aus, um während eines Engagements im Kinder- und Jugendbereich ihre Macht- und Autoritätsposition auszunutzen. Für den Außenstehenden ist es äußerst schwierig, strafbare Handlungen von notwendiger Zuwendung zu unterscheiden und die richtige Entscheidung zu treffen. Dennoch können wir eine Menge tun, Kinder zu schützen, ohne falsche und voreilige Verdächtigungen zu erheben.

Sollten Sie Hinweise erhalten oder selbst Beobachtungen machen, die auf einen Missbrauch hindeuten, so stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

»Safe Sport Code« gegen jegliche Form von Gewalt

Das Thema »Safe Sport« steht seit Jahren im Blickpunkt von Sportorganisationen, Öffentlichkeit und Politik. Eine Herausforderung im Umgang mit interpersonaler Gewalt im Sport in allen ihren Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) liegt darin, dass es vielfach um Gewalthandlungen geht, die unterhalb der Schwelle vom Strafrecht erfasster Tatbestände liegen. Auch diese Form von Gewalt ist im Sport inakzeptabel, da sie einerseits seinen Werten widerspricht und zweitens Wegbereiter zu Formen stärkerer Gewalt bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein kann. Der »Safe Sport Code«, der vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde, gibt Sportvereinen und -verbänden die Möglichkeit, Gewalthandlungen rechtssicher zu sanktionieren, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Er definiert außerdem verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.

Damit Sportorganisationen, ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen rechtssicher an den »Safe Sport Code« binden können, ist eine Verankerung in der Satzung der jeweiligen Sportorganisation notwendig. Inwiefern die Organisation für die Untersuchung und Sanktionierung von Fällen von interpersonaler Gewalt eigene Strukturen aufbaut, wie z.B. ein Verbands-Schiedsgericht, oder damit eine externe Organisation, wie etwa das noch zu errichtende Zentrum für Safe Sport, beauftragt, liegt im Ermessen der jeweiligen Sportorganisation.

Der »Safe Sport Code« wird im Dezember der Mitgliederversammlung des DOSB zur Abstimmung vorgelegt. Bereits auf der vergangenen Konferenz der Landessportbünde haben alle 16 Landessportbünde in einem Beschluss ihre Unterstützung für den Code zugesichert und einstimmig beschlossen, ihren nächsten Mitgliederversammlungen vorzuschlagen, sich an den entwickelten »Safe Sport Code« zu binden. Denn der »Safe Sport Code« wird nur dann ein wirksames Instrument im Kampf gegen interpersonale Gewalt sein, wenn er möglichst breit und flächendeckend im organisierten Sport verankert und angewandt wird.

 

Mehr zum »Safe Sport Code«:

Bundesweit erste Breitensport-Studie zu sexualisierter Gewalt legt Zwischenergebnisse vor

Beim im August 2020 begonnenen und bundesweit ersten Breitensport-Forschungsprojekt „SicherImSport“ liegen den Verantwortlichen nach Abschluss der umfangreichen Datenerhebung von fast 4.400 befragten Vereinsmitgliedern nun konkrete Zwischenergebnisse vor. Die Befunde der Online-Studie bestätigen, dass sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt auch im Vereinssport vorkommen.
„Deshalb sind der Ausbau von Maßnahmen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt sowie Anlaufstellen und Unterstützungsangebote für Betroffene im Sport wichtig“, betonen Prof. Dr. Bettina Rulofs (Bergische Universität Wuppertal) sowie Dr. Marc Allroggen und Dr. Thea Rau (Universitätsklinikum Ulm) als wissenschaftliche Projektleitung. „Dies hat ein großer Teil der Sportverbände erkannt und Maßnahmen zur Prävention eingeführt.“ Nach den Aufsehen erregenden Ergebnissen der „Safe Sport“-Studie zum Leistungssport aus dem Jahr 2016 werten die Forscher*innen nun erstmals Daten ausschließlich zum Breitensport aus. Die größte Untersuchung zu diesem sensiblen Thema in Deutschland soll bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.

So gab die Mehrheit der Befragten zwar an, mit dem Vereinssport insgesamt „allgemein gute bis sehr gute Erfahrungen“ gemacht zu haben, doch etwa ein Viertel der Vereinsmitglieder (rund 26 Prozent) erfuhr mindestens einmal sexualisierte Grenzverletzungen oder Belästigungen (ohne Körperkontakt) im Kontext des Vereinssports, etwa in Form von anzüglichen Bemerkungen oder unerwünschten Text-/Bildnachrichten mit sexuellen Inhalten. Bei rund 19 Prozent kam mindestens einmal sexualisierte Belästigung oder Gewalt mit Körperkontakt vor, zum Beispiel sexuelle Berührungen oder sexuelle Handlungen gegen den eigenen Willen. Auch weitere Formen der Verletzung oder Gewalt wurden in der Studie erhoben. So antworteten immerhin 64 Prozent der Personen, mindestens einmal emotionale Verletzungen oder Gewalt im Vereinssport erlebt zu haben, also beschimpft, bedroht oder ausgeschlossen worden zu sein – und mehr als jeder Dritte (37 Prozent) nannte mindestens einmal körperliche Verletzungen oder Gewalt in Form von geschüttelt oder geschlagen werden. Auch erwähnenswert: Je höher das sportliche Leistungsniveau, desto größer offenbar das Risiko, von Belästigung oder Gewalt betroffen zu sein. So berichten gleich 84 Prozent der Befragten, die auf internationaler Ebene im Leistungssport aktiv waren, von mindestens einer Erfahrung von Belästigung oder Gewalt – dies trifft im Vergleich „nur“ auf 53 Prozent derjenigen zu, die im Freizeit- oder Breitensport aktiv waren.

In einer weiteren Teilstudie äußerten sich über 300 Sportorganisationen – 92 Stadt-/Kreissportbünde sowie 215 Fachverbände in fünf Bundesländern, auch darunter RLP – zum Stand der Prävention und Intervention innerhalb der eigenen Strukturen. Dabei gaben 56 Prozent der Fachverbände an, über fundierte Kenntnisse zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt zu verfügen. Allgemeine Präventionsmaßnahmen wie die Benennung von Ansprechpersonen, Durchführung von Schulungsmaßnahmen oder Einsicht von Führungszeugnissen sind demnach weit verbreitet. Risikoanalysen oder Konzepte zur Aufarbeitung von Vorfällen sind allerdings lediglich in nur einem Zehntel der Verbände vorhanden, die bei der Beratung zum Umgang mit Verdachtsfällen oder Vorfällen größten Unterstützungsbedarf haben.

 

Kinderschutz & Prävention in Sportbund/Sportjugend Pfalz

Auch im Bereich des Sportbundes Pfalz sind mögliche Praktiken von Kindesmissbrauch keineswegs auszuschließen. Deshalb schenken Sportbund Pfalz und Sportjugend Pfalz gemeinsam diesem Thema besondere Beachtung. Den Mitgliedsverbänden und –vereinen obliegt die Sorgfaltspflicht ihrer anvertrauten Kinder und Jugendlichen und der damit verbundenen Auswahl entsprechender Übungs- und Jugendleiter. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Polizeidirektionen Westpfalz und Rheinpfalz ein Konzept zur Hilfestellung, das insbesondere die kompetenten Fachleute verschiedener Organisationen in Form eines Netzwerks mit einbindet, erarbeitet. Darüber hinaus haben wir dieses Thema als festen Bestandteil in unsere Aus- und Fortbildungen aufgenommen.

Zudem ist die Sportjugend der Rahmenvereinbarung beigetreten und hat ein eigenes Kinderschutzkonzept entwickelt, das sich stets an den aktuellen Erfordernissen orientiert. Auch im eigenen Freizeitbereich wurden präventive Maßnahmen erarbeitet, um Kinder und Jugendlich bevor möglichen Übergriffen zu schützen. Hier sind das erweiterte Führungszeugnis als auch der Verhaltenskodex (vgl. auch die entsprechenden Infos dazu) unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme möglicher Betreuer*innen in unser Team. Die Sportjugend Pfalz übernimmt darüber hinaus unterschiedliche Handlungsempfehlungen (der Kolpingjugend Heppenheim) im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bei Freizeiten.

Sportbund und Sportjugend Pfalz verurteilen gemäß Satzung und Jugendordnung jede Form von Gewalt und Missbrauch, insbesondere jede sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Unser Ziel ist es, einen wirksamen Beitrag zur Prävention zu leisten und den Verantwortlichen in den Mitgliedsorganisationen Wege aufzuzeigen, sexuellen Missbrauch und Gewalt zu verhindern und bei Verdachtsfällen kompetent weiterzuhelfen.

Helfen auch Sie in Ihren Vereinen und Verbänden aktiv mit, unsere Kinder vor Missbrauch zu schützen!
Sollten Sie Hinweise erhalten oder selbst Beobachtungen machen, die auf einen Missbrauch hindeuten, so stehen Ihnen unser Ansprechpartner sowie die Kolleg*innen unseres weitreichenden Netzwerks zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

Ansprechpartner bei der Sportjugend Pfalz:
Peter Conrad
E peter.conrad@sportbund-pfalz.de
T 0631.34112-50

Eine Auflistung weiterer Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kinderschutz im Verein & Verband - Was können wir tun?

Allen Vereinen und Verbänden obliegt die Sorgfaltpflicht ihrer anvertrauten Kinder und Jugendlichen und der damit verbundenen Auswahl entsprechender Übungs- und Jugendleiter. Damit kommt unseren Vereinen und Verbänden eine besondere Bedeutung zu.

An dieser Stelle verweisen wir auf die Rahmenvereinbarung, der jeder Verein/Verband mit Jugendarbei beitreten sollte, um auch weiterhin finanzielle Mittel für seine Jugendmaßnahmen zu erhalten. Die Sportjugend Pfalz hat diese Vereinbarung unterschrieben und trägt Sorge dafür, dass ein Tätigkeitsuasschluss von bereits verurteilten Sexualstraftäter*innen im Jugendbereich besteht.

Daher sollten alle Vereine und Verbände die entsprechenden Infos zu unserem Verhaltenskodex beachten und diesen von allen in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter*innen unterschreiben lassen. Dieser Ehrenkodex sowie das erweiterte Führungszeugnis sind beispielsweise auch Voraussetzung einer Tätigkeit als Freizeit-Betreuer bei der Sportjugend Pfalz.

Übernehmen auch Sie Verantwortung und erarbeiten Sie gegebenenfalls eigene Richtlnien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen beim Training, Wettkampf und weuteren Freizeitveranstaltungen. Erarbeiten Sie eine Risikoanalyse, erstellen Sie einen Interventionsleitfaden und vernetzen Sie sich mit Fachberatungsstellen. Auch ständige Gespräche mit Kindern, deren Eltern sowie mit den im Jugendbereich eingesetzten Mitarbeiter*innen helfen weiter. Letztendlich müssen all diese Bausteine in einem eigenen Kinderschutzkonzept, zu dem wir Sie ausdrücklich auffordern, festgelegt sein. Schaffen Sie eine Kultur der Aufmerksamkeit!

 

Bitte beachten Sie folgende Downloads:

Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen

Sexualisierte Gewalt ist eine der häufigsten Formen von Gewalt unter Jugendlichen und tritt in einem Spektrum von Gewalt ohne Körperkontakt (z.B. verbale Belästigung) bis hin zu sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt (z.B. Grapschen, Vergewaltigung) auf. Sie findet im öffentlichen Raum (z.B. Schule, Ferienlager, Sportverein) oder in Partnerschaften statt und wird häufig als weniger problematisch wahrgenommen bzw. bagatellisiert. Die dsj (Deutsche Sportjugend) hat daher „10 Spielregeln für ein respektvolles und aufmerksames Miteinander“ als ein Instrument zur Prävention (sexualisierter) Gewalt unter Jugendlichen entwickelt, um Jugendliche für ein gewaltfreies Miteinander zu sensibilisieren.

Sexualisierte Gewalt & Rechtsextremismus

Verstärkt versucht auch die rechtsextreme Szene das Thema für sich zu nutzen. Dabei geht es ihnen allerdings weniger um den Kinderschutz, als vielmehr eine weitere Plattform ihrer Ideologie zu erhalten. Die Broschüre „Instrumentalisierung des Themas sexueller Missbrauch durch Neonazis“ versucht, die eigentliche Motivation dieser Gruppierung herauszustellen und entsprechend zu bewerten.

Die Rahmenvereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz - u.a. Erweitertes Führungszeugnis

Am 01.01.2012 wurde das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verabschiedet. Ziel ist die „Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“, insbesondere auch von sexueller Gewalt. Dieses Gesetz hat vor allem den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eine Reihe von weiteren Aufgaben im Kinderschutz zugewiesen. Sie sollen unter anderem mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen schließen, die den Einsatz von einschlägig vorbestraften Personen in der Jugendarbeit verhindern.

Die Verantwortung zur Umsetzung wurde an die Bundesländer weitergegeben. Das Land Rheinland-Pfalz hat am 25.11.2013 mit einer Rahmenvereinbarung reagiert. Diese enthält ein Prüfschema als Hilfestellung, inwiefern ein erweitertes Führungszeugnis (eFz) von den in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzten (Vereins- und Verbands-)Mitarbeiter*innen vorgelegt werden muss. Auch unsere Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert, beim für sie zuständigen Jugendamt dieser Vereinbarung entweder für Sportvereine oder für Sportverbände beizutreten.

Anschließend sind he nach Prüfung ein von ihren im Nachwuchsbereich tätigen Mitarbeiter*innen eFz vorzulegen.

§ 72a Abs. IV SGB VIII lautet konkret:
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des §54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.“

Einfach ausgedrückt heißt dies, dass die Kommunen angewiesen sind, einen Tätigkeitsausschluss von Sexualstraftätern im Jugendbereich, auch in unseren Sportvereinen und -verbänden, durch Vereinbarungen zu regeln.

Die Rahmenvereinbarung selbst stellt dabei eine Erklärung der Unterzeichner, also unserer Vereine und Verbände dar, dass diese alle Tätigkeiten von ihrem im Nachwuchsbereich eingesetzten Mitarbeiter*innen gemäß Prüfschema beurteilen. Je nach Ergebnis dieser Bewertung ist schließlich vor Beginn der Tätigkeit Einsicht in das eFz vorzunehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für Ehrenamtliche, Honorarkräfte und Helfer ohne Lizenz.

Anmerkungen: Ein Allheilmittel ist dieses Führungszeugnis nicht, kann doch nur ein Tätigkeitsuasschluss von bereits wegen Sexualdelikten veruteilten Starftätern (nach § 72 a SGB VIII) erfolgen und deren Zugriff auf Kinder und Jugendliche im Verein verhindert werden. Dass mit der Vorlage ein recht hoher Verwaltungsakt seitens der Vereine zu leisten ist, ist ebenfalls gegeben. Schließlich müssen auch rechtliche vorgaben, beispielsweise zum Datenschutz, beachtet und eingehalten werden. Beachten Sie daher bitte die Hinweise zur „Dokumentation und Einsichtnahme“ in das eFz sowie die Selbtverpflichtungwserklärung.

Allerdings sollten wir weniger über Sinn und Unsinn der neuen Richtlinien nachdenken. Vielmehr ist es doch unsere Pflicht, alles in unserer Macht stehende zu tun, dass wir die Vorschriften einhalten und die Augen auch weiterhin zum Schutz unserer Kinder offen halten. Das eFz ist lediglich ein einzelner Baustein einer verlässlichen Präventionsstrategie, um Missbrauch nach den entsprechenden Paragrafen vorzubeugen.

Hier finden Sie noch einmal alle Downloads zum Thema:

Sensibilisierungs- & Schulungsvideos zum Thema „Schutz vor Gewalt“

Eine wichtige Maßnahme der Präventionsarbeit ist es, die unterschiedlichen Akteur*innen im Sport für das Thema „Schutz vor Gewalt“ zu sensibilisieren und zu schulen. Als niedrigschwelliges Format zur Vermittlung von Wissen und Handlungssicherheit, wurden die untenstehenden sechs Videos vom Deutschen Olympischen Sportbund und der Deutschen Sportjugend entwickelt, die das Thema „Schutz vor Gewalt“ im Sport betrachten und hierfür sensibilisieren sollen. Diese beziehen sich auf unterschiedliche Zielgruppen und Kontexte im Breiten- sowie Leistungssport. Außerdem wird auch auf die Auswirkungen von Gewalterfahrungen auf eine Person aufmerksam gemacht und aufgezeigt, welche Möglichkeiten sowie Handlungsschritte es für Betroffene gibt.

Video 1: Formen und Häufigkeiten von psychischer, physischer sowie sexualisierter Gewalt im Sport
Video 2: Respekt vor den pserönlichen Grenzen und Rechten von Sportler*innen
Video 3: Gewalt im Sport aktiv verhindern – Verantwortung für ein sicheres Umfeld im Sport
Video 4: Schau hin und tu was – Folgen von Gewalt und Handlungsmöglichkeiten
Video 5: Sexualisierte Gewalt – Häufigkeiten, Formen und rechtliche Einordnung
Video 6: Grooming – Vorgehen von Täter*innen bei sexualisierter Gewalt

Hilfestellungen & Broschüren unserer Dachverbände

Zu diesem äußerst wichtigen Thema haben wir zahlreiche Broschüren und Hilfestellungen hinterlegt: In einer ersten Veröffentlichung der Deutschen Sportjugend (dsj) sind Rechtsfragen zum Thema sexualisierte Gewalt aufgeführt, eine weitere dient als Handlungsleitfaden»Safe Sport« (dsj)  zur aufgeführten Problematik. Schließlich nochmals eine Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz bei Gewalt durch die dsj. Darüber hinaus enthält auch die Broschüre des Landessportbundes Rheinland-Pfalz weitere Informationen zum Thema. Einen umfassenden Überblick mit den entsprechenden Downloads finden Sie auf der Homepage der Deutschen Sportjugend (dsj) unter www.dsj.de/kinderschutz.

Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit

Sportvereine und -verbände mit ihren Akteuren (z.B. Übungsleiter, Trainer, Vereinsvorsitzende) tragen eine hohe Verantwortung für den Schutz aller Beteiligten in ihrer Organisation. Den Sportverein als schützendes Umfeld zu verstehen, bedeutet, einen Raum zu erschaffen, in dem alle Schutzmechanismen vorhanden sind und in dem alle Erwachsenen stets im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen handeln.

Eine wichtige Maßnahme der Präventionsarbeit ist es, die unterschiedlichen Akteure im Sport für das Thema Schutz vor Gewalt zu sensibilisieren. Hierzu gehören auch die Eltern, oftmals in der Präventionsarbeit vernachlässigt. Dabei spielt diese Gruppe eine zentrale Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen und kann einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit in Sportvereinen leisten.

Zur Unterstützung dient die Publikation „Safe Sport – Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt“.

Unser Netzwerk - Ihre Ansprechpartner

Sportjugend Pfalz und Polizeipräsidien:

Sportjugend Pfalz
Peter Conrad
Paul-Ehrlich-Straße 28 a
67663 Kaiserslautern
T 0631.34112-50
E peter.conrad@sportbund-pfalz.de
Polizeipräsidium Westpfalz
Kompetenzzentrum für polizeiliche Prävention
Eisenbahnstraße 51
67655 Kaiserslautern
T 0631.3691400
E info@polizeiberatungwestpfalz.de
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Kompetenzzentrum für polizeiliche Prävention
Bismarckstraße 116
67059 Ludwigshafen
T 0621.963-1151
E beratungszentrum.rheinpfalz@polzei-rlp.de

 

Die Polizeipräsidien in der Pfalz arbeiten eng mit u.a. folgenden Organisationen zusammen, um deren Kompetenz im Bedarfsfall zu nutzen:

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Ehe- und Lebensberatung des Diakonischen Werkes Pfalz Lauterstraße 12
67657 Kaiserslautern
T 0631.72209 oder -72633
F 0631.97531
E erziehungsberatungkaiserslautern@diakonie-pfalz.de
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Diakonischen Werkes in Kusel Bahnhofstraße 58
66869 Kusel
T 06381.1745
E erziehungsberatung.kusel@diakonie-pfalz.de
Caritaszentrum, Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Edith-Stein-Haus
Engelgasse 1
67657 Kaiserslautern
T 0631.3638-222, -233 oder -239
F 0631.3638-245
E hans-joachim-schulz@caritas-sepyer.de
Pro Familia Maxstraße 7
67659 Kaiserslautern
T 0631.63619
F 0631.93455
E kaiserslautern@profamilia.de
SOS Kinder- und Jugendhilfen – Familienhilfezentrum Rudolf-Breitscheid-Straße 42
67655 Kaiserslautern
T 0631.316440
F 0631.3164450
E heike.jockisch@sos-kinderdorf.de
Beauftragte für Frauen und Kinder, Frau Sabrina Endres
(Hilfe für Opfer von Straftaten)
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Bismarckstraße 116
67059 Ludwigshafen
T 0621.963-1154

 

Der Weiße Ring e.V. setzt sich für Opfer von Kriminalität und Gewalt ein. Dieser gemeinnützige Opferverband hat folgende Außenstellen in der Pfalz:

Außenstelle Donnersbergkreis
Leitung: Hans-Hardy Betz
M 0151.55164742
F 0322.22426346
E donnersbergkreis@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Frankenthal/Rhein-Pfalz-Kreis/Speyer
Leitung: Karl Metzdorf
M 0151.55164812
E
rheinpfalz@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Kaiserslautern (Stadt & Land)
Leitung: Anton Müller
T 06303.87251
E kaiserslautern@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Kusel
Leitung: Gerhard Schleich
M 0176.75809488
E kusel@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Südpfalz
Leitung: Heinz Pollini
M 0173.9899472
F
07272.7403732
E
suedpfalz@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Ludwigshafen (Stadt)
Leitung: Landesbüro
M 06131/6007311
E
ludwigshafen@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Neustadt an der Weinstraße/Bad Dürkheim
Leitung: Heinz Hussy
M 0151.55164651
E weinstrasse@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Pirmasens/Südwestpfalz
Leitung: Simone Weller
M 0151.55164765
E
suedwestpfalz-pirmasens@mail.weisser-ring.de
Außenstelle Zweibrücken
Leitung: Rainer vom Berg
T 0151.55164825
F 06332.76518
E zweibruecken@mail.weisser-ring.de

 

Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen:

ARADIA e.V., Landau Notruf und Beratungsstelle für von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch betroffene Frauen und Mädchen T 06341.83437 oder -19740
F 06341.83444
E aradia-landau@t-online.de
Labyrinth e.V., Speyer Beratungs- und Fachstelle bei Sexualisierter Gewalt T 06232.19740
F 06232.28833
E labyrinth-speyer@freenet.de
Wildwasser und Notruf Ludwigshafen e.V. Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen T 0621.628165
E team@wildwasser-ludwigshafen.de

 

Interventionsstellen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen / Nachstellungen:

Interventionsstelle Ludwigshafen am Rhein Falkenstraße 19
67063 Ludwigshafen
T 0621.5292536
F 0621.5293546
E interventionsstelle.ludiwgshafen@diakonie-pfalz.de
Interventionsstelle Neustadt an der Weinstraße Postfach 100503
67405 Neustadt an der Weinstraße
T 06321.926930
F 06321.9269631
E interventionsstelle.neustadt@diakonie-pfalz.de
Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt Südpfalz Nordring 15 c
76829 Landau
T 06341.381913
F 06341.381929
E info@haeusliche-gewalt.de

 

Kinderschutzdienste

Kinderschutzdienst Kreis Germersheim Josef-Probst-Straße 7
76726 Germersheim
T 07274.500620
F 07274.5006220
E kinderschutzdienst-germersheim@caritas-speyer.de
Kinderschutzdienst für den Landkreis Bad Dürkheim und Stadt NW Schütt 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
T 06321.354169
F 06321.7500
E kinderschutzdienst-nw@diakonie-pfalz.de
Kinderschutzdienst für Speyer und den Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigstraße 43
67346 Speyer
T 06232.100144 / 06236.461252
F 06232.100180
E kinderschutzdienst.sp.rpk@caritas-speyer.de
Kinderschutzdienst Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße Rolf-Müller-Straße 15
76829 Landau
T 06341.141420
F 06341.141415
E info@blauer-elefant-landau.de
Kinderschutzdienst Stadt Ludwigshafen Georg-Büchner-Straße 6
67061 Ludwigshafen
T 0621.511211
F 0621.5292359
E kinderschutzdienst@kinderschutzbund-ludwigshafen.de