Seit dem 01. Januar 2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Bis zum 31. Dezember 2027 gelten Übergangsregelungen für Vereine mit einem Jahresumsatz bis 800.000 €. Diese Vereine müssen derzeit keine E-Rechnungen ausstellen. Diese Übergangsregelung fällt zum 01. Januar 2028 weg. Damit können auch Vereine, für die aber weiterhin einige Ausnahmeregelungen bestehen, ab dem 01. Januar 2028 verpflichtet sein für bestimmte Umsätze E-Rechnungen auszustellen.

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