Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat nach der Veröffentlichung der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz auch das Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik in Rheinland-Pfalz bekannt gegeben. Daneben wurde erstmals ein Hygienekonzept für den Sport im Außen- und Innenbereich zur Verfügung gestellt.

Durch das neue „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik„, basierend auf der 23. CoBeLVO, sind präsente Angebote der Kinder- und Jungendarbeit sowie Ferienbetreuungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten mit und ohne Übernachtungen seit dem 18.Juni 2021 wieder möglich. Dabei ist folgendes zwingend zu beachten:

  • Schnell- und Selbsttests: Bei mehrtägigen Freizeiten/Maßnahmen mit und ohne Übernachtung muss vor Beginn der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorgelegt sowie an jedem 2. Tag ein Corona-Test für alle Teilnehmer*innen und Betreuer*innen vorgenommen oder eine Bestätigung hierüber vorgelegt werden. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind hierbei ausgenommen. Die Testergebnisse sind zu dokumentieren, bis 14 Tage nach dem Ende der Freizeit aufzuheben und dann datenschutzkonform zu vernichten.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine Durchmischung mit Kindern und Jugendlichen anderer Gruppen in einem Beherbergungsbetrieb zu vermeiden.
  • Bei Maßnahmen, die in festen Gruppen mit bis zu 50 Personen (ab 2. Juli bis zu 75 Personen) inklusive Betreuungspersonal stattfinden, kann unter Beachtung des Hygienekonzeptes von der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot abgesehen werden.
  • Selbstversorgung bei Ferienfreizeitmaßnahmen ist nach Maßgabe der geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Wenn sich die Teilnehmer*innen einer Freizeitmaßnahme nicht selbst versorgen, muss ein Catering erfolgen.
  • Sport- und Bewegungsangebotesind nur im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Es gelten die jeweiligen Vorgaben des CoBeLVO.

Mehr Informationen zu den personen- und einrichtungsbezogenen Hygienemaßnahmen findet ihr hier.

Des Weiteren hat das MFFKI ein „Hygienekonzept für den Sport im Außen- und Innenbereich“ veröffentlicht. Diese bezieht sich auf den Amateur- und Freizeitsport. Der Profi- und Spitzensport hat besondere Regelungen. Generell gilt, dass für die Einhaltung der Regelungen eine beauftragte Person vor Ort zu benennen ist. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, sind im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, sofern eine Vorgabe nach CoBeLVO nicht zwingend ist, das Schutzniveau vergleichbar erscheint und der Zweck der CoBeLVO eingehalten wird. Für die Sportausübung wurden sportartspezifische Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz definiert, die entsprechend zu beachten sind, soweit diese weitergehende Regelungen beinhalten. Genaue Vorgaben zur Organisation des Betriebs, den personen- und einrichtungsbezogenen Hygienemaßnahmen findet ihr hier.

Am 16. Juni erschien die 23 Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO). Damit gehen weitere Lockerungen auch für unsere Vereine einher, die in den Sommerferien ihr Freizeitangebot organisieren und planen.

Zusammenfassungen der Hygienekonzepte
Hygienekonzept-1
Hygienekonzept-2

Im Vergleich die Möglichkeiten der Sportausübung nach der CoBeLVO mit Perspektivplan