Seit dem 03. April 2022 gilt die 33. CoBeLVO. Daraus ergibt sich, dass es ein „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik“ in der bisherigen Form nicht mehr geben wird. Es wird somit auch keine – speziell für die Kinder- und Jugendarbeit geltenden – Corona-Regelungen mehr geben. Hier geht es zur aktuellen Bekämpfungsverordnung.

Das Ministerium hat dabei Empfehlungen für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik in Rheinland-Pfalz erarbeitet. Diese treten an die Stelle des am vergangenen Sonntag ausgelaufenen Hygienekonzepts. Die Empfehlungen sind hier abrufbar.

Hinneis: Die Tests werden auch weiterhin im bisherigen Umfang ko-finanziert, wenn Träger diese einsetzen wollen, um allen Teilnehmenden hierdurch eine größere Sicherheit zu bieten.