Nach den Beschlüssen des rheinland-pfälzischen Ministerrats entfallen mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung die meisten verpflichtenden Corona-Regeln – auch für den Sport. So sind seit Inkrafttreten der 33. CoBeLVO alle Beschränkungen für den Sport, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich aufgehoben. Damit ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich.

Neu: Keine Beschränkungen mehr für den Sport

Die Fassung der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung ist zum 3. April 2022 in Kraft getreten und sieht für den Sport sowohl im Innen- als auch im Außenbereich keine Beschränkungen mehr vor. Damit ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich.

Da das Infektionsgeschehen aber nach wie vor sehr hoch ist und insbesondere beim Sport im Innenbereich eine hohe Ansteckungsgefahr besteht, empfehlen der Landessportbund und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen seinen Fachverbänden und Vereinen, im Innenbereich für den Sportbetrieb und die Zuschauer*innen die 3G Regel bis auf Weiteres beizubehalten und in Wartesituationen bei der Maskenpflicht zu bleiben. Im Rahmen des Hausrechts können Vereine diese Regelungen für ihren Sportbetrieb vorgeben.

Bei Teilnahme an Wettkämpfen und am Spielbetrieb sollten sich Vereine über die aktuellen Vorgaben der Fachverbände informieren, auch diese können im Rahmen ihres Hausrechts besondere Regelungen erlassen. Auch für den Veranstaltungsbereich und damit auch für die Mitgliederversammlungen empfiehlt der organisierte Sport aus Infektionsschutzgründen im Innenbereich bei der 3G Regel und der Maskenpflicht zu bleiben.