Eine Lieferung von 60.000 FFP2-Masken hat der Sportbund Pfalz jetzt durch die Vermittlung des Landessportbundes vom Bundesministerium für Gesundheit aus Berlin erhalten. Verteilt werden die Masken vom Sportbund über drei Standorte an die Fachverbände, die wiederum ihre Vereine ausstatten können.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Landessportbund Rheinland-Pfalz insgesamt 280.000 FFP2-Masken zur Verfügung gestellt, die jetzt durch die Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland an die jeweiligen Sportorganisationen vor Ort verteilt wurden. Um die Ausübung des Sports trotz der umfassenden Lockerungen weiterhin sicher gestalten zu können und das Vereins- sowie Verbandsleben weiter zu unterstützen, übergibt der Sportbund Pfalz seinen Mitgliedsverbänden sowie den Sportschulen in Annweiler und Edenkoben, die durch das Bundesministerium für Gesundheit bereitgestellten FFP2-Masken. Innerhalb der Fachverbände werden diese dann unter anderem auch an deren Mitgliedsvereine weiterverteilt. Die Verteilung an die Fachverbände hat der Sportbund per Abfrage vorab ermittelt. Somit konnten schon über 40.000 FFP2-Masken zugeordnet und reserviert werden. Davon sind in den letzten Wochen etwa 21.000 an den Pfälzer Turnerbund in Annweiler und die LSB-Sportschule in Schifferstadt verteilt worden. Das Turnerjugendheim und die Sportschule sind neben der Geschäftsstelle des Sportbundes Pfalz in Kaiserslautern die Ausgabestellen. „Wir danken den Turnern und der Sportschule in Schifferstadt für die logistische und organisatorische Unterstützung bei der Ausgabe der Masken“, so Sportbund-Geschäftsführer Asmus Kaufmann. Darüber hinaus hat der Sportbund auch der Sportschule des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben 8.000 FFP2-Masken bereitgestellt.
Hintergrund
Die aktuell gültige 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr vor. Der Sport sowohl im Außen- als auch im Innenbereich unterliegt demnach derzeit keinen Einschränkungen. Der Sportbund Pfalz empfiehlt seinen Mitgliedern aufgrund des weiterhin sehr hohen Infektionsgeschehens die 3G-Regel im Innenbereich, auch für Zuschauer*innen, sowie die Maskenpflicht in Wartesituationen bis auf Weiteres beizubehalten. Im Rahmen des Hausrechts können Vereine die Regelungen für ihren Sportbetrieb selbst vorgeben. Für die Teilnahme an Wettkämpfen empfehlen wir, sich im Vorfeld zu informieren, da Fachverbände ebenfalls im Rahmen ihrer Hoheiten solche Regelungen vorgeben können.