Eine Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Pandemie ist das wichtigste Ziel aller Verantwortlichen. Nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 16. März 2020 ergeben sich für den Sport in Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres wichtige Maßnahmen. Es gilt die Schließung des Sportbetriebes auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Auszug:

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen[nbsp]
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) (…)
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (…)
– Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen (…)

Die vollständige Mitteilung finden Sie unter diesem Link.