Am 01.01.2023 endete das Programm „Aufholen nach Corona“, so dass auch die Zuschüsse von Vereinsfreizeiten auf das Niveau vor Corona fallen sollten. Wie das Jugendministerium in seinem Schreiben vom 23.02.2023 allerdings erklärt, werden bis 31.12.2023 noch folgende Regelungen belassen bzw. neu geregelt:
– Absenkung der Mindest-Teilnehmerzahl von 7 auf 5
– Betreuungsschlüssel von 1:5 (pro 5 Teilnehmer wird 1 Betreuer gefördert)
– Förderung der ehrenamtlichen Helfer für mehrtägige Freizeiten mittels erhöhtem Fördersatz bereits ab dem ersten Tag
– Förderung Teilnehmer pro Tag 4 Euro
Die Förderung ist ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Bildungsarbeit, die von unseren vielen Sportvereinen und -verbänden in den zahlreichen Ferienfreizeiten umgesetzt wird. Sie alle können nun auf Basis einer gesicherten finanziellen Unterstützung ihre Freizeiten – insbesondere in den Ferien – organisieren und planen.
An dieser Stelle verweisen wir auch auf die zusätzliche Bezuschussung durch die Kommunen (kreisfreien Städte und Landkreise) sowie auf die entsprechenden Richtlinien, Anträgen und Formularen auf unserer Homepage sowie unserer Aktion „Ferien am Ort„.