Mit Schreiben vom 30.11.2023 durch das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration wurden wir darauf hingewiesen, dass ab 01. Januar 2024 die Kriterien einer Bezuschussung von Freizeiten, Schulungen sowie der politischen Jugendbildung gemäß Verwaltungsvorschrift zum Jugendfördergesetz, der VV JuFöG, auf die Regelungen vor Corona angepasst werden. Das heißt für die Freizeiten
a. Punkt 2.1 VV-JuFöG: die Mindestteilnehmerzahl pro Maßnahme beträgt 7
b. Punkt 2.2 VV-JuFöG: Förderung pro Teilnehme und Tag: 3 Euro
c. Punkt 2.6 VV-JuFöG: Betreuungsschlüssel bei den sozialen Bildungsmaßnahmen: sieben Teilnehmer und eine Betreuungsperson (7:1)
d. Punkt 2.6 VV-JuFöG: Förderung der ehrenamtlichen Kraft für mehrtägige Maßnahmen ab dem 10. Tag.
Digital durchgeführte Maßnahmen zur Schulung ehrenamtlicher Kräfte im Sinne der VV-JuFöG sind jedoch weiterhin förderfähig.