Neue Zuschussregeln für Freizeiten – Erstattung von Corona-Tests und Einführung eines Sachberichts für Freizeiten
Zum 01. Juli 2021 hat das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration befristet bis Ende 2022 die Bezuschussung von Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten) auf 6 Euro pro zuschussfähigem Teilnehmer*in und Tag erhöht. Dazu zählen auch die Ferienaktionen und Freizeiten unserer Sportvereine.
Zur Umsetzung des erhöhten Zuschusses, welcher teilweise aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ finanziert wird, wurden nun neue Zuschussformulare veröffentlicht. Wesentliche Neuerung ist, dass für Maßnahmen der sozialen Bildung zusätzlich zum eigentlichen Antragsformular ein standardisierter Sachbericht mit eingereicht werden muss. Als zusätzlichen Service für die Vereine haben wir eine Ausfüllhilfe für den Berichtsbogen erstellt, welcher ebenfalls online abrufbar ist.
Das Hygienekonzept des Landes für die Jugendarbeit (Stand 02.07.2021) sieht zudem eine Testpflicht für alle Teilnehmer*Innen von Jugendfreizeiten ab dem 15. Lebensjahr vor. Vereine, die für die Teilnehmer*Innen Selbsttests zur Verfügung stellen, können eine Erstattung der Kosten bis zu einem Betrag von 3 Euro pro Test erhalten. Hierfür ist eine Rechnung mit dem Zuschussantrag einzureichen.