Viele Vereine können ihre Mitgliederversammlung aufgrund steigener Infektionszahlen und damit verbundenen Einschränkungen durch die Landesregierung in diesem Jahr nicht wie geplant durchführen. Durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ hat sich diese Situation für Vereine maßgeblich geändert. Was das für Sie bedeutet und wie eine Mitgliederversammlung momentan zu realisieren ist, erfahren Sie daher in unserem passenden Online Seminar:

Online-Seminar: Die Mitgliederversammlung – Satzungsgemäße Durchführung (auch zu Corona-Zeiten)

Termin: 10.11.2020, 18:00 – 20:00 Uhr
Ort: online
Gebühr: keine
Anmeldung über diesen Link im Vereinsportal.(Anmeldeschluss: 09.11.2020, 08:00 Uhr)

Ausschreibung: Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten des Vereins.
Wir helfen Ihnen, Ihre Mitgliederversammlung im Rahmen des Vereinsrechts vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Wir geben praktische Tipps, wie Sie sich in Konfliktsituationen vor, während und nach der Mitgliederversammlung zu verhalten haben.

  • Die Satzungsgrundlagen
  • Die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Der Ablauf der Mitgliederversammlung; die Nachbereitung
  • Die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung

Doch welche Auswirkung hat die Corona-Pandemie auf meine Mitgliederversammlung? Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben? Unter welchen Voraussetzungen können wir unsere Mitgliederversammlung virtuell abhalten, wenn aufgrund von Corona eine physische Versammlung nicht möglich oder erwünscht ist? Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat sich die Situation für Vereine maßgeblich geändert – wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen vor.