Seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Ihnen unsere Experten mit tatkräftiger Unterstützung zur Seite und beantworten Ihre Fragen rund um das Sporttreiben, Rechtsfragen und zur Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz.

Wir freuen uns, dass wir mit dem Hygieneinspektor Heiko Magin nun einen weiteren Experten im Team haben, welcher Ihre Fragen zum Betrieb von Vereinsgaststätten, dem Verkauf von Speisen und Getränken, Hygiene bei der Durchführung von Veranstaltungen als auch zum Thema Hygiene beim Sport im Freien und in der Sporthalle beanwortet. Darüber hinaus ist er Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Legionellen, welches nicht durch Corona verursacht ist, aber auch in der momentanen Situation einen wichtigen Stellenwert bei Sportanlagen einnimmt.

 

Schicken Sie uns Ihre Fragen bitte ausschließlich per E-Mail an E coronaberatung@sportbund-pfalz.de – unsere Experten werden sich dementsprechend bei Ihnen melden.

Unser Experten-Team für Ihre Fragen in Zeiten der Corona-Pandemie:

Heiko Magin
Hygieneinspektor

 

Rund um Hygienevorschriften in der Corona-Pandemie und der Trinkwasserverordnung:

 

  • Betrieb von Vereinsgaststätten
  • Verkauf von Getränken und Speisen
  • Durchführung von Vereinsveranstaltungen (z.B. Sommerfest, Jubiläumsfeier)
  • Sport im Freien
  • Sport in der Halle
  • Legionellen im Trinkwasser

Dr. Falko Zink
Rechtsanwalt

 

Rechtsfragen rund um Corona:

 

  • Mitarbeiter im Verein (z.B. Kurzarbeit)
  • Vereinsrecht und Sportbetrieb
  • Aktuell gültige Landesverordnung (COBeLVO)
  • Haftungsfragen (In Zusammenarbeit mit unserem Sportversicherer, der Generali Deutschland Versicherung AG)

Asmus Kaufmann
Stellv. Geschäftsführer Sportbund Pfalz

 

Allgemeine Fragen zum Sporttreiben in der Corona-Pandemie:

 

  • Hinweise des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
  • Sportartspezifische Fragen in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden des Sportbundes Pfalz

Ralf Pletsch
Abteilungsleiter Finanzen Sportbund Pfalz

 

Finanzielle Hilfe von Vereinen in Zeiten von Corona:

 

  • Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Hilfsprogramms für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie