Alle wichtigen Infos in der Corona-Krise
Auf dieser Seite haben wir alle uns vorliegenden und für Sie wichtigen Informationen rund um die Corona-Krise zusammengefasst.
Verordnungen
Seit dem 03. April gilt in Rheinland-Pfalz die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVo).
- Hier finden Sie die 33. CoBeLVo
- Hier finden Sie die Begründung zur 33. CoBeLVo
Hilfreiche Links
- FAQs des Landes Rheinland-Pfalz
- DIVI-Intensivregister zur Betrachtung des Anteils der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten
- Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
Empfehlungen für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik
Seit dem 03. April 2022 gilt die 33. CoBeLVO. Daraus ergibt sich, dass es ein „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik“ in der bisherigen Form nicht mehr geben wird. Es wird somit auch keine – speziell für die Kinder- und Jugendarbeit geltenden – Corona-Regelungen mehr geben.
Das Ministerium hat dabei Empfehlungen für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik in Rheinland-Pfalz erarbeitet. Diese treten an die Stelle des ausgelaufenen Hygienekonzepts. Die Empfehlungen sind hier abrufbar.
Hinneis: Die Tests werden auch weiterhin im bisherigen Umfang ko-finanziert, wenn Träger diese einsetzen wollen, um allen Teilnehmenden hierdurch eine größere Sicherheit zu bieten.
Corona-Schutzimpfung
Impfungen gehören in der Medizin zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Erkrankungen zu schützen. Um schnellstmöglich den Weg aus der Pandemie zu ebnen, machen sich der Landessportbund und die regionalen Sportbünde auch für die Corona-Schutzimpfung stark.
Hier finden Sie den Fahrplan der Impfbusse, wo Sie sich ohne Anmeldung impfen lassen können sowie eine Übersicht der Impfzentren in Rheinland-Pfalz.
Digitale Kontaktnachverfolgung
Kontaktvermeidung, Abstands- und Hygieneregeln oder Maskenpflicht gehören seit einem Jahr zum Alltag der pfälzischen Sportvereine. Auch die Kontakterfassung ist Teil davon, sie geschah bisher mit Stift und Blatt. Jetzt können sich die Vereine die Arbeit erleichtern. Der Sportbund Pfalz bietet den kostenlosen Service mit „Inscribe“ an. Personen können sich mit dem Smartphone beim Verein mit ihren Kontaktdaten an- und wieder abmelden. Die digitale Kontakterfassung erleichtert das Corona-Management der Sportvereine.
Die digitale Lösung „Inscribe“ fungiert als Anwesenheitsliste und bietet den Vereinen im Infektionsfall die Möglichkeit, schnell und einfach potenzielle Kontaktpersonen zu identifizieren, um Infektionsketten zu brechen. Das Ganze wird durch individuelle QR-Codes ermöglicht, die jeder Verein für sich über die Homepage des Sportbundes Pfalz erstellen kann. Die QR-Codes werden dann an den Eingangsbereichen der jeweiligen Sportstätten ausgehängt. Besucher*innen können den QR-Code mit Hilfe des eigenen Smartphones und der Kamerafunktion scannen und werden dadurch auf das Registrierungsformular geleitet. Dort werden die persönlichen Daten aufgenommen und datenschutzkonform gespeichert. Personen aus einem Haushalt können sich gemeinsam einchecken, indem weitere Personen dem Formular hinzugefügt werden. Öffentlich ausliegende Listen, Desinfektion von Stiften, händische Sortierung nach Datum und Uhrzeit sowie Aufbewahrung der Dokumente fallen durch den Einsatz der digitalen Liste weg und sparen somit Zeit und Ressourcen.
Beim Verlassen der Sportstätten können sich die Personen auf der digitalen Anwesenheitsliste auschecken. So entstehen genaue Zeitfenster, die bei der Einschätzung des Ansteckungspotenzials hilfreich sein können. Im Falle einer Infektion kann der (Datenschutz)Beauftragte des Vereins mit Hilfe eines speziellen Verifizierungsschlüssels die Liste mit Kontaktdaten anwesender Personen an das Gesundheitsamt weiterleiten. Die Daten werden verschlüsselt aufbewahrt, und sind nur mit einem Zugangsschlüssel abrufbar. Nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht von 30 Tagen werden alle Daten automatisiert gelöscht. So reduziert sich der Verwaltungsaufwand für Erhebung und Vernichtung von personenbezogenen Daten auf ein Minimum. Kein anderer hat Zugriff auf die hinterlegten Daten der Personen. Die Nutzung von Inscribe ist also datenschutzkonform und schützt die Teilnehmer*innen nicht nur vor Ansteckungspotenzialen durch unbekannte Infektionsketten, sondern auch vor dem Missbrauch der persönlichen Daten.
Über die Seite inscribe.sportbund-pfalz.de können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Veranstaltungen anlegen.
- Eine Anleitung zur Erstellung des QR-Codes gibt es hier.
- Eine Vorlage zum Aushang des Codes finden Sie hier.
Infos und Ansprechpartner*innen der Kreise und Städte in der Pfalz
Da es örtliche Unterschiede bezüglich der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt, ist es wichtig, dass Sie sich neben den Vorgaben aus der aktuellen Bekämpfungsverordnung des Landes bei Ihren zuständigen Behörden vor Ort informieren. Wir haben die Infoseiten und Kontakte für Sie zusammengestellt:
Kreis/Stadt |
Infoseite |
Kontakt |
Stadt Bad Dürkheim | Zur Infoseite der Stadt Bad Dürkheim. | Hotline des Landes Rheinland-Pfalz T 0800.575 81 00 |
Donnersbergkreis | Zur Infoseite des Gesundheitsamtes Donnersbergkreis. | Gesundheitsamt Donnersbergkreis T 06352.710-500 |
Stadt Frankenthal | Zur Infoseite der Stadt Frankenthal. | Bürgerservice Stadt Frankenthal T 06233.89 666 |
Landkreis Germersheim | Zur Infoseite der Kreisverwaltung Germersheim. | Bürgertelefon Landkreis Germersheim T 07274.53-131 |
Landkreis Kaiserslautern | Zur Infoseite des Landkreis Kaiserslautern. | Gesundheitsamt Kaiserslautern T 0631.7105 563 |
Stadt Kaiserslautern | Zur Infoseite der Stadt Kaiserslautern. | Gesundheitsamt Kaiserslautern T 0631.7105 563 |
Landkreis Kusel | Zur Infoseite des Landkreis Kusel. | Hotline des Landes Rheinland-Pfalz T 0800.575 81 00 |
Stadt Landau | Zur Infoseite der Stadt Landau. | Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau T 06341.940 555 |
Stadt Ludwigshafen | Zur Infoseite der Stadt Ludwigshafen. | Informationstelefon für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ludwigshafen T 0621.504-6000 |
Stadt Neustadt | Zur Infoseite der Stadt Neustadt. | Bürgertelefon der Stadt Neustadt an der Weinstraße T 06321.855 1891 |
Stadt Pirmasens | Zur Infoseite der Stadt Pirmasens. | Service-Hotline der Stadt Pirmasens T 06331.84-2020 |
Rhein-Pfalz-Kreis | Zur Infoseite des Rhein-Pfalz-Kreis. | Bürgertelefon Rhein-Pfalz-Kreis T 0621 5909 5800 |
Stadt Speyer | Zur Infoseite der Stadt Speyer. | Bürgertelefon Speyer T 06232.14-1312 |
Landkreis Südliche Weinstraße | Zur Infoseite des Landkreis Südliche Weinstraße. | Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau T 06341.940 555 |
Landkreis Südwestpfalz | Zur Infoseite des Landkreis Südwestpfalz. | Hotline des örtlichen Gesundheitsamtes T 06331.809 700 |
Stadt Zweibrücken | Zur Infoseite der Stadt Zweibrücken. | Bürgertelefon Zweibrücken T 06332.871 671 |
Hier finden Sie außerdem eine Auflistung aller Hotlines des Landes Rheinland-Pfalz.
Antrag auf Soforthilfe
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Soforthilfe-Programm für in Existenznot geratene Vereine aufgelegt. Vereine und Verbände, deren Existenz bedroht ist, können einen ANTRAG stellen. Das Programm startete am 04.05.2020 und ist befristet bis zum 30.06.2022.
Grundsätzlich können Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Bitte lesen Sie hierzu zunächst die Richtlinien, denen Sie entnehmen können, ob Ihr Verein/Verband antragsberechtigt ist.
Der Landesportbund und die drei Sportbünde haben sich bereit erklärt, die Prüfung anhand strikt festgelegter Richtlinien und Kriterien des Landes zu übernehmen.
Konkret können insolvenzbedrohte pfälzische Sportvereine und pfälzische regionale Fachverbände den Antrag seit 4. Mai 2020 hier online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an den Sportbund Pfalz per Post zusenden.
Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular auf der Homepage des Landessportbundes. Bitte füllen Sie den Antrag zunächst online aus, drucken diesen dann aus und leisten Ihre rechtsverbindliche Unterschrift (nach BGB 26). Anschließend senden Sie den Antrag per Post (gem. Richtlinie des Landes) an den Landessportbund Rheinland-Pfalz, Abteilung Finanzen, Rheinallee 1, 55116 Mainz.
Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung können Sie den Antrag zusätzlich per Mail senden an fibu@lsb-rlp.de
Als Landesfachverband haben Sie noch Fragen? Stellen Sie diese bitte per E-Mail an fibu@lsb-rlp.de.
Rechtsfragen
Mit der Corona-Pandemie verbunden sind viele offene Fragen bei Verantwortlichen zu verschiedenen Rechtsthemen wie Mitgliederversammlung, Kurzarbeit etc.
Unser Rechtsanwalt Dr. Falko Zink gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen und macht diese in unseren FAQ allen zugänglich.
>> Hier finden Sie die Auflistung häufig eingegangener Rechtsfragen und deren Antworten.
Übergangsregeln der Spitzensportverbände
Die Spitzensportverbände in Deutschland haben eine große Anzahl sportartspezifischer Konzepte für die Rückkehr in die einzelnen Sportarten erarbeitet.
Auf Grundlage der DOSB-Leitplanken wurden bereits von vielen nationalen Fachverbänden Übergangsregeln erarbeitet und Fragen für Sportler*innen und Vereine beantwortet.
Schauen Sie daher gerne auf den Seiten der Spitzensportverbände vorbei und holen Sie sich dort die nötigen Informationen für Ihre Sportart.
Die Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung.
Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Alle Informationen der Bundesregierung gibt es hier.
Versicherungsschutz
Die Sportversicherung der Generali Deutschland Versicherung AG unterstützt Sportler*innen auch in diesen Zeiten, in dem der Vereinssport im besonderen Maße ruht: Der Unfall-Versicherungsschutz besteht bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung (Einzeltraining), die dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Einzeltraining vom Verein geplant und organisiert ist oder ob das Training der Vorbereitung auf einen Wettkampf dient.
Diese Regelung umfasst auch Trainingsmaßnahmen im häuslichen Bereich der Vereinsmitglieder, z.B. am Heimtrainer oder während der Teilnahme an Online-Sportkursen der Vereine.
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb wieder zulassen.
NACHTRAG: Selbstverständlich fallen auch bei der Generali Deutschland Versicherung AG die von den Vereinen im Rahmen ihres sozialen Engagements organisierten Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner für die Pfalz:
Peter Kobel E peter.kobel@generali.com T 0631.34112-28 |
Dirk Trendler E dirk.trendler@generali.com T 0631.34112-28 |
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
© corona.rlp.de
DOSB-Hygienekonzept für den nationalen Wettkampf- und Spielbetrieb
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein vom TÜV Rheinland geprüftes Hygienekonzept für die Sicherheit bei Sportveranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie erstellt. Das Konzept basiert auf den zehn „DOSB-Leitplanken“ aus dem Frühjahr diesen Jahres zum Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben nach dem Lockdown.
Je nach Art und Größe der Veranstaltung, vom Sportfest im Verein bis zur Durchführung einer Weltmeisterschaft, können die Veranstalter eigenständig sportartspezifische und veranstaltungsspezifische Bausteine ergänzen. Neben generellen Vorgaben bieten die Basisstandards den Veranstaltern für alle Zielgruppen (Athlet*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Helfer*innen) eine differenzierte und sichere Begleitung durch alle Phasen einer Veranstaltung, von der Anmeldung und Anreise bis zum sicheren Verlassen des Veranstaltungsortes und einer dokumentierten Kontaktnachverfolgung. Mit Hilfe von Grafiken und erläuternden Texten geben die DOSB-Standards Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen wertvolle Hinweise zum Verhalten in allen relevanten Situationen vor, während und nach einer Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass dieses Konzept als Standard eine Orientierung für die Umsetzung vor Ort darstellt und mit den örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben abgestimmt werden muss.
Plakat für Vereine mit Verhaltensregeln und Hygienetipps
Der Sportbund Pfalz hat zusammen mit den weiteren Sportbünde in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der 10 Leitplanken des DOSB ein Plakat
Auf dem Weg zurück in ein vielfältiges Sporttreiben bitten die Sportbünde ihre Vereine und Verbände, das Plakat im Eingangsbereich ihrer Sportzentren und -anlagen sowie in geeigneten Schaukästen, an Pinnwänden oder Umkleidekabinen gut sichtbar aufzuhängen.
Sie finden das A2-Plakat zum Heruterladen und ausdrucken hier.
Der Landessportbund hat Plakate drucken lassen, die kostenlos bestellt werden können per E-Mail unter E w.manns@lsb-rlp.de oder telefonisch unter T 06131.2814-0.
Broschüre: Vereins- und Verbandsarbeit in Corona-Zeiten
Die Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat unter dem Titel „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ eine Broschüre im PDF-Format aufgelegt. Das 80 Seiten umfassende Werk wurde mithilfe verschiedener Experten rund um die Themen Vereinsrecht, Datenschutz sowie Steuer- und Arbeitsrecht erstellt. Genauere Informationen zum Inhalt der Broschüre finden Sie hier.
Der Sportbund Pfalz hat eine Sammellizenz erworben und kann seinen Mitgliedern die digitale Broschüre daher gebührenfrei zur Verfügung stellen. Bei Interesse schreiben Sie uns dies unter Angabe Ihres Vereins oder Verbandes bitte per E-Mail an E vereinsmanagement@sportbund-pfalz.de. Wir senden Ihnen dann den entsprechenden Link und das Passwort zum Herunterladen der Broschüre zu.
Unterstützung durch Energieversorger
Der Sportbund Pfalz hat über 30 Energieversorger der Region schriftlich um eine Reduzierung der Abschlagszahlungen für Sportvereine zur Unterstützung in der jetzigen Zeit ohne Sportbetrieb gebeten. Einige Energieversorger haben dahingehend bereits positive signale gesendet und werden die Sportvereine auf deren Anfrage hin unterstützen.
Der Sportbund Pfalz hat positive Rückmeldungen folgender Unternehmen erhalten:
- EnergieSüdwest AG, Landau
- Stadtwerke Wachenheim
- Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße
- Stadtwerke Zweibrücken
- Stadtwerke Kaiserslautern
- Stadtwerke Speyer
- Pfalzgas GmbH
- Stadtwerke Frankenthal
- Pfalzwerke AG Ludwigshafen
Melden Sie sich aktiv bei Ihrem Energielieferanten, um die Unterstützung zu erhalten.
Ihr Energieversorger ist nicht in der Liste dabei? Vielleicht hat sich dieser nicht bei uns zurückgemeldet, kommt Ihrem Verein dennoch gerne entgegen – nehmen Sie Kontakt auf!
GEMA-Gebühren
Während der Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, besteht keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren. Nach Verlautbarung der GEMA sollen davon auch die sogenannten „Jahresverträge“, welche die Vereine mit der GEMA abgeschlossen haben, umfasst sein.
Die GEMA hat daher folgendes mitgeteilt:
- Für Inhalte mit Musik Ihrer Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen Sportvereinen keine zusätzlichen Lizenzkosten. Andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten.
- Sportvereine, die mit der GEMA Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen. Die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen –über das Procedere werden die Vereine gesondert informiert.
- Sollten Sportvereine nach Corona ihr Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
- Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach unserem Tarif VR-OD-10.
> Hier finden Sie die ausführliche Information der GEMA.
> Lesen Sie außerdem die Pressemitteilung des Landessportbundes RLP zum Thema.
Bitte schreiben Sie uns Ihre Anfragen ausschließlich per E-Mail an coronaberatung@sportbund-pfalz.de, unsere Experten werden sich entsprechend bei Ihnen melden.
Für eine genaue Rückmeldung unsererseits, schreiben Sie Ihre Fragen bitte so detailliert wie möglich und nennen Sie uns ggf. direkt, um welche Sportarten etc. sich Ihre Frage handelt.
Weiterführende Links zum Thema:
Unser Expertenteam für Ihre Fragen in Zeiten der Corona-Pandemie:
Heiko Magin
Hygieneinspektor
Rund um Hygienevorschriften in der Corona-Pandemie und der Trinkwasserverordnung:
- Betrieb von Vereinsgaststätten
- Verkauf von Getränken und Speisen
- Durchführung von Vereinsveranstaltungen (z.B. Sommerfest, Jubiläumsfeier)
- Sport im Freien
- Sport in der Halle
- Legionellen im Trinkwasser
Dr. Falko Zink
Rechtsanwalt
Rechtsfragen rund um Corona:
- Mitarbeiter im Verein (z.B. Kurzarbeit)
- Vereinsrecht und Sportbetrieb
- Aktuell gültige Landesverordnung (COBeLVO)
- Haftungsfragen (In Zusammenarbeit mit unserem Sportversicherer, der Generali Deutschland Versicherung AG)
Asmus Kaufmann
Geschäftsführer Sportbund Pfalz
Allgemeine Fragen zum Sporttreiben in der Corona-Pandemie:
- Hinweise des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
- Sportartspezifische Fragen in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden des Sportbundes Pfalz
Ralf Pletsch
Abteilungsleiter Finanzen Sportbund Pfalz
Finanzielle Hilfe von Vereinen in Zeiten von Corona:
- Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Hilfsprogramms für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie