Zur Information unserer Vereine hinsichtlich des Bundesprogramms »Sanierung kommunaler Sportstätten« nachfolgend eine Meldung des Deutschen Olympischen Sportbundes:
Der Bund stellt erneut 333 Mio. € für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Pro Projekt sind Förderungen von bis zu 8 Mio. € möglich. Sportvereine sollten jetzt gemeinsam mit ihren Kommunen prüfen, ob geeignete Projekte für eine Förderung in Frage kommen. Das Förderportal ist seit dem 26. Oktober geöffnet.
Das Förderprogramm »Sanierung kommunaler Sportstätten«(SKS) des Bundes unterstützt Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten. Für den Projektaufruf 2026/2027 stehen insgesamt 333 Millionen € zur Verfügung. Das Förderprogramm ist Teil der sogenannten Sportmilliarde und geht damit in die nächste Runde.
Bereits in der ersten Förderphase wurden zahlreiche Projekte ausgewählt und gefördert. Nun besteht erneut die Möglichkeit, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben einzureichen. Vereine mit Investitionsbedarf bei vereinseigenen oder kommunalen Sportstätten sollten daher frühzeitig das Gespräch mit ihrer Stadt oder Gemeinde suchen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen, einschließlich typischer Bestandteile und Folgeeinrichtungen. Dazu zählen beispielsweise Sporthallen, Vereinsheime, Schwimmbäder, Freibäder sowie Sport- und Tennisplätze. Im Fokus stehen umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden spielt insbesondere die energetische Sanierung eine wichtige Rolle. Auch die Umwandlung oder Sanierung von Kunstrasenplätzen kann gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sportvereine keine Rolle spielen. Vielmehr sind sie gefordert, ihre Kommunen auf bestehende Investitionsbedarfe aufmerksam zu machen und gemeinsam geeignete Projekte zu entwickeln. Die bisherige Förderphase hat gezeigt, dass auch vereinseigene Sportstätten berücksichtigt werden können, sofern die Kommune den Antrag stellt und als Zuwendungsempfänger auftritt.
Wie wird gefördert?
Der Bundesanteil beträgt mindestens 250.000 € und höchstens 8 Millionen € pro Projekt. Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, während die Kommune mindestens 55 Prozent beisteuert. Liegt eine kommunale Haushaltsnotlage vor, kann der Bundesanteil auf bis zu 75 Prozent steigen. Die Förderung kann zudem mit Landesförderprogrammen kombiniert werden. Dadurch lassen sich die Eigenanteile der Kommunen teilweise deutlich reduzieren.
Wann wird gefördert?
Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 1. Februar 2027 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.
Im Anschluss entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projekte.
Weitere Informationen
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird zusätzlich Informationsangebote zum Förderprogramm bereitstellen. Für Fragen zum Projektaufruf steht das Programmteam unter E sks2026@pd-g.de oder T +49 30/257679-450zur Verfügung.
Was können Vereine jetzt tun?
Vereine mit Sanierungsbedarf sollten zeitnah auf ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte sowie die zuständigen Verwaltungen zugehen und auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam machen. Insbesondere durch die Kombinierbarkeit mit weiteren Fördermitteln bietet das Programm die Chance, Sportstätten mit vergleichsweise geringem kommunalem Eigenanteil zu modernisieren.
Der DOSB bewertet das Programm zwar weiterhin kritisch, da Vereine nicht unmittelbar antragsberechtigt sind und bürokratische Hürden bestehen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Mittel eine wichtige Chance darstellen, dringend notwendige Investitionen in Sportstätten anzustoßen und den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren.