Zuschüsse Freizeiten und Spielfeste

 

Zuschüsse für Spielfeste

Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst über den Landesjugendplan Spielfeste unserer Vereine und Verbände. Hierunter verstehen wir groß angelegte Mitmachaktionen (beispielsweise Großspielfeste, Sport- und Erlebnistage, u.s.w.), die von vielen jungen Menschen besucht werden. Sie finden als Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung statt.

Bezuschusst werden allerdings nur solche Maßnahmen, die der Landesjugendplan bereits nicht aus anderen Bereichen fördert und ohne Übernachtung stattfinden. Beträge unter 50 Euro kommen nicht zur Auszahlung.

Die Veranstaltungen müssen mindestens 8 Wochen vorher mit dem Antragsformular einschließlich Vorkalkulation und vorläufigem Programm bei der Sportjugend Pfalz angemeldet werden.

Die Zuschusshöhe ergibt sich aus der Anzahl der freiwilligen Helfer, die an dieser Großaktion eingesetzt sind (pro Helfer müssen allerdings mindestens 7 Kinder zugeordnet werden).

Eine Auszahlung erfolgt nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (Verwendungsnachweis, Nachweis der Helfertage). Sie werden nach erfolgter Voranmeldung von der Sportjugend zugesandt und müssen mit einem formlosen Veranstaltungsbericht und entsprechenden Presseberichten bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung bei der Sportjugend im Original vorliegen.

Eine Zusammenfassung der Förder-Richtlinien finden Sie hier.

Zuschüsse für Freizeiten durch Landesmittel
Zuschüsse für Freizeiten durch kommunale Fördermittel