33. Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO)

33. Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO)

Seit dem 03. April 2022 gilt die 33. CoBeLVO. Daraus ergibt sich, dass es ein „Hygienekonzept für Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Kulturpädagogik“ in der bisherigen Form nicht mehr geben wird. Es wird somit...
33. Corona-Bekämpfungsverordnung

33. Corona-Bekämpfungsverordnung

Nach den Beschlüssen des rheinland-pfälzischen Ministerrats entfallen mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung die meisten verpflichtenden Corona-Regeln – auch für den Sport. So sind seit Inkrafttreten der 33. CoBeLVO alle Beschränkungen für den Sport, sowohl im...